Hallo!
Kann man bei ALG1 und aufstockend ALG2 mit 2Kinder in Ausbildung Wohngeld beantragen???
Danke
Hallo!
nein das geht leider nicht es kann immer nur eine „sozialleistung“ bezogen werden entweder alg oder wohngeld …und um wohngeld zu bekommen muss der hauptmieter einer wohnung den antrag stellen …und da du ja alg leistungen beziehst klappt das nicht …
lieben gruss nancy
Danke erstmal,aber
können auch meine volljährigen Kinder in Ausbildung kein Wohngeld beantragen ?Danke
Hallo,
nein.
GruĂź!
Danke fĂĽr die Tnfo
Hallo,
nein.
GruĂź!
Dankeschön
guten morgen,
nein wie ich schon erwähnte kann nur ein hauptmieter einer wohnung -wohngeld beantragen …wenn deine kinder in der Ausbildung sind kannst du weiterhin kindergeld beantragen und beziehen (für den fall das du es nicht mehr bekommst) das wird in der regel bis zur beendigung der ausbildung gezahlt.
des weiteren können die kinder Unterhalt von vater fordern (unterhaltsansprüche gerichtlich geltend machen-für den fall das der vater keinen „barunterhalt“ leistet )
– die Unterhaltspflicht endet zwar mit dem 18 lebensjahr …allerdings sind die eltern dann zu „barunterhalt“ verpflichtet --bis die kinder die erste ausbildung beendet haben --der muss dann aber von den kindern gerichtlich gelten eingeklagt werden !!!
– und es gibt die möglichkeit das die kinder „BaB“ beantragen können …das ist eine ausbildungsförderung ähnlich wie Bafög!!!
lieben gruss nancy
Danke,wo muĂź ich BaB beantragen?
Eigentlich schließt der Bezug von ALG-II den Bezug von Wohngeld aus, da beim ALG-II ja auch der Wohnbedarf mit berücksichtigt wird. Sollten Sie jedoch für die Kinder z.B. Unterhalt und Kindergeld bekommen, entsteht unter Umständen die Möglichkeit, für die Kinder Wohngeld beantragen zu könnnen. Bitte fragen Sie bei ARGE u n d Wohngeldstelle nach.
Alles Gute!
Hallo!
Kann man bei ALG1 und aufstockend ALG2 mit 2Kinder in
Ausbildung Wohngeld beantragen???
Danke
bei der bundesagentur für arbeit …dort haben sie auch einen „bab -rechner“ zur verfügung gestellt …dort kannst du (für jedes kind einzeln) das ausfüllen um so schon mal vorab zu erfahren ob ein anspruch auf diese leistungen besteht !!!
(wobei diese rechner nicht exakt sind --da heist der betrag der dort ausgerechnet wird ist nur „pi mal daumen“ und ist nicht der betrag der tatsächlich gezahlt wird )
die argen benutzen andere programme !!!
die formulare lassen sich ausdrucken!
so nun wünsch ich euch viel glück und eine besinnliche weihnachtszeit …liebe grüsse nancy …solltest du noch fargen haben meld dich einfach …
Vielen herzlichen Dank
Danke
fĂĽr die Antwort.
Hallo!
Kann man bei ALG1 und aufstockend ALG2 mit 2Kinder in
Ausbildung Wohngeld beantragen???
Danke
du bekommst entweder alg2 oder wohngeld. bedenke in alg2 wird dir die krankenkasse bezahlt
Hallo!
Kann man bei ALG1 und aufstockend ALG2 mit 2Kinder in
Ausbildung Wohngeld beantragen???
Danke
Hallo,
tut mir leid, habe ich selbst keine Ahnung.
WĂĽnsche Dir aber viel GlĂĽck.
Frohe Weihnachen
Puddelchen
Hallo!
Kann man bei ALG1 und aufstockend ALG2 mit 2Kinder in
Ausbildung Wohngeld beantragen???
Danke
hallo tatort02
du bekommst ALG 1 und ALG 2 so wie ich es aus deiner Frage herauslesen kann. deine beiden Kinder sind in der Ausbildung. wenn du schon ALG 2 aufstockend erhälst ist deine Miete schon mit eingerechnet.
Wohngeld steht dir als nicht mehr zu. Für die Kinder bekommst du auch während der Ausbildung noch Kindergeld von 184.–.laut HartzIV mußt du das Kindergeld erstmal bei dir belassen, da die Kinder noch bei dir wohnen und auch einen Anteil an Miete dazu steuern müssen. steht eigentlich alles auf dem Bescheid. schau mal nach. wenn da noch ein höherer Betrag steht wie 184 .-- müssen die Kinder dir dann noch etwas zu legen. sie wollen ja auch noch essen und trinken.
so war es auch bei mir.
MfG Carola(Qualle 2008)
Hallo Carola!
Vielen Dank fĂĽr deine Antwort erstmal.
Mit diesen Bescheiden komme ich nicht wirklich klar,aber kann das sein das ich nur noch 130-,ALG2 bekomme und ALG1 bekomme ich 542-, zusammen 672-,
Erste Tochter 460-,
Zweite Tochter 319-,
KG zusammen 368-,
und mein Anteil 672-
sind > 1819-,
Davon gehen 628-, Warmmiete weg!Sind dann noch
1191-,
Wieviel müssen die Kinder zusteuern zur Miete und Kost? Mit welcher Summe rechnet da das Amt? Da bleibt ja kaum noch was für die Kinder von ihrem verdientem Geld übrig…Kann es sein das mein Anteil so gering ist(672)+KG seitdem die Kinder 18Jahre sind oder liegt es an ihrem Verdienst??? Hoffe du verstehst meine Ausdrucksweise.
Wann zählen die Kinder nicht mehr zur BG? Habe mal was von Haushaltsgemeinschaft gehört,wo ist da der Unterschied?Würde mich auf eine Antwort freuen.
Mfg Mona
Hallo liebe Mona,
habe mir dies durchgelesen,
als erstes möchte ich dich fragen wo du wohnst, da du so eine hohe Miete haben darfst. ich in Berlin darf nur eine Warmmiete von 542,-- haben, mußten auch erst von unserer alten Wohnung die nur 100.-- teurer war ausziehen.
Nun zu deinen Berechnungen:So wird alles angerechnet.
ALG 1 542,00
Tochter 1 460,00
-100,00 Freibetrag sie in Ausbildung ist
ungefähr -120,00 Freibeträge
240.-- werden ungefähr bei der ersten Tochter angerechnet
Tochter 2 319,00
-100,00 Freibetrag sie in Ausbildung
ungefähr - 90,00 Freibeträge
129,00 werden ungefähr bei der anderén Tochter angerechnet
Also 542.00 Euro Alg 1
240.00 Euro Tochter 1
129.00 Euro Tochter 2
368.00 Euro Kindergeld
1279.00 Euro hast du mit allen Einkommen
GegenĂĽberrechnung was du haben muĂźt:
359.00 Euro fĂĽr dich
257,00 Euro Tochter 1 Zwischen 16 Jahren und 25 Jahren
257,00 Euro Tochter 2 Zwischen 16 Jahren und 25 Jahren
628.00 Euro deine Warmmiete
1501.00 das muĂźt du haben laut HartzIV Gesetz
1501,00 Minus das Einkommen von 1279.00 Euro was da raus kommt, das mĂĽĂźtest du vom Jobcenter bekommen.
Die Berechnung ist nur ungefähr da ich nicht die genauen Freibeträge weiß.
Ich hoffe du kommst mit der Berechnungsaufteilung zu recht. Das du 150 Euro vom Jobcenter bekommst könnte hinhauen.
Deine Kinder müßten Dir ungefähr 70 Euro Dir zur Miete und Essen zusteuern. Ich weiß das es den Kindern sehr schwer fallen wird. bei mir war dies auch so.
Denn du behälst ja schon das Kindergeld von den Töchtern da sie noch bei dir wohnen. Ausziehen dürfen sie erst mit 25 Jahren aus der elterlichen Wohnung.
GruĂź Carola (Qualle2008)
Hallo Carola ,
vielen ,vielen Dank! Das ist sehrgut erklärt!
Es hilft mir sehr.( wohnen bei Stuttgart)ich bekomme auch nur 540-,anerkannt ,den Rest zahle ich drauf!
Dankeschön
hallo Mona,
das freut mich sehr das ich dir helfen konnte mit der Berechnung, aber mit der Mietanrechnung konnte ich mir fast vorstellen das sie dir nur 540 .00 Euro anrechnen. dies machen sie ca ein halbes Jahr dann schicken sie dir eine Aufforderung zur Suche einer preiswerteren Wohnung. bei mir haben sie dies gemacht und dann auch die Betriebskostenabrechnungen nicht mehr ĂĽbernommen, dann stand ich da und muĂźte den Rest von der Miete selbst zahlen und die BK/HK vom Vorjahr auch noch, und noch getroht die Zahlung bei Nichtwirkung einzustellen. Ich muĂźte mir innerhalb dann 3 monaten eine neue Whg. suchen, war nicht leicht.
GruĂź Carola(Qualle2008)
Hallo Carola!
Darf ich fragen ob wir uns privat schreiben könnten?
Ist das mit der Wohnung auch wenn man wieder Arbeit findet? oder bekommt man nur Druck wenn man ALG2 bekommt?
Ich habe zur zeit 400-,Job und ab Januar Teilzeit dazu.Wieviel Kinder hast du denn?GruĂź Mona