Es ist etwas problematisch, wenn der Staat, also wir alle, finanziell einspringen soll, wenn junge Leute einfach nicht mehr daheim wohnen mögen. Du bist immerhin schon im 3. Ausbildungsjahr, ein Ende ist also abzusehen.
Wenn du denn unbedingt ausziehen möchtest:
Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) „dem Grunde nach“ nicht zusteht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du deine zweite Ausbildung machst. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und sie selber bezahlen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.
Alles Gute!