Wohngeld bei einer geschiedenen Rentnerin

Hallo Rechtsexperten,
eine Bekannte von mir ist seit ein paar Monaten Rentnerin. Sie hat sich auf den Ruhestand gefreut, kommt aber das Geld ist recht knapp. Ich habe ihr gesagt, sie soll doch mal versuchen, Wohngeld zu beantragen, da diese Leistung einkommensabhängig ist und jeder beantragen kann. Sie sagte mir dann, dass es vielleicht Probleme mit ihrem geschiedenen Mann gäbe, von dem sie keinen Pfennig haben wolle (hat der Kerl ein Glück…). Aber im Ernst: Kann das Wohngeldamt die Rente des geschiedenen Mannes (sie ist seit 1991 geschieden) mit heranziehen und z.B. diesem Mann dann die Zahlung aufbrummen? Vielen Dank im voraus.

Gruß
Hermann

Hallo Hermann,

Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zur Miete. Verwandte oder ehemalige Ehepartner werden nicht zur Rückzahlung herangezogen.

Deine Bekannte sollte unbedingt einen Antrag - noch diesen Monat - stellen, damit der März noch berücksichtigt wird.

Bei Antragstellung mitnehmen : Kopie des Mietvertrages und Original, letzte Abrechnung der Nebenkosten, Wasserabrechnungen, Müllgebührenrechnung und natürlich der Rentenbescheid. Deine Bekannte erhält bei Antragstellung ein Formular, welches der Vermieter ausfüllen muss. Bitte dieses Formular vor Abgabe genau prüfen, ob es auch mit dem Mietvertrag übereinstimmt.

Gruss Günter