Hallo Rechtsexperten,
eine Bekannte von mir ist seit ein paar Monaten Rentnerin. Sie hat sich auf den Ruhestand gefreut, kommt aber das Geld ist recht knapp. Ich habe ihr gesagt, sie soll doch mal versuchen, Wohngeld zu beantragen, da diese Leistung einkommensabhängig ist und jeder beantragen kann. Sie sagte mir dann, dass es vielleicht Probleme mit ihrem geschiedenen Mann gäbe, von dem sie keinen Pfennig haben wolle (hat der Kerl ein Glück…). Aber im Ernst: Kann das Wohngeldamt die Rente des geschiedenen Mannes (sie ist seit 1991 geschieden) mit heranziehen und z.B. diesem Mann dann die Zahlung aufbrummen? Vielen Dank im voraus.
Gruß
Hermann