Wohngeld bei gemeinsamer Wohnung

Liebe www-Gemeinde,

hat eine Person, die mit ihrem Lebensgefährten zusammen in einer 98 qm großen Wohnung lebt Anspruch auf Wohngeld? Also auf den 45qm-Anteil, der einer einzelnen Person zustehen würde?

Hat diese Person weiterhin Anspruch auf Leistungen für ihren Lebensunterhalt oder muss der Lebensgefährte dafür aufkommen?

Muss diese Person zuallererst ihr Erspartes (bis auf den letzten Cent)verbrauchen bevor sie ALG II beantragen kann?

Vielen Dank im voraus.

Gruß, Renate

Hallo

Liebe www-Gemeinde,

hat eine Person, die mit ihrem Lebensgefährten zusammen in
einer 98 qm großen Wohnung lebt Anspruch auf Wohngeld? Also
auf den 45qm-Anteil, der einer einzelnen Person zustehen
würde?

Wohngeld gibts nur bei ALG I, aber mit LG wird es wohl eh nix geben, hängt davon ab, wieviel der verdient

98m³ mit 2 Nasen in BG wird wohl ebenfalls Probleme mit anteiliger Mietkostenzahlung vom Amt bringen, dort wird allerhöchstens 60m² als Berechnungsgrundlage herangezogen
Wenn der LG mehr als 1200€s verdient, wird es eh wohl nix geben

Hat diese Person weiterhin Anspruch auf Leistungen für ihren
Lebensunterhalt oder muss der Lebensgefährte dafür aufkommen?

LG muss blechen

Muss diese Person zuallererst ihr Erspartes (bis auf den
letzten Cent)verbrauchen bevor sie ALG II beantragen kann?

ja, muss sie, bis übersteigendes Geld der Freibeträge verbraucht ist

Vielen Dank im voraus.

Gruß, Renate

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

vielen Dank für deine Antwort.

Hab noch eine Frage zur Wohnung. Sollte diese Person eine Wohnung allein bewohnen, die beispielsweise 75 qm Wohnfläche hätte - aber nur (sagen wir mal) 250 EUR/Monat kosten würde, würde sie dann die Miete erstattet bekommen oder müsste sie sich eine Wohnung suchen, die exakt 45 qm hat?
Dieses Beispiel ist zwar aus der Luft gegriffen, aber vielleicht gibt es ja doch solch günstigen Wohnraum.

Gruß, Renate

Hallo Renate

Hallo Mikesch,

vielen Dank für deine Antwort.

Hab noch eine Frage zur Wohnung. Sollte diese Person eine
Wohnung allein bewohnen, die beispielsweise 75 qm Wohnfläche
hätte - aber nur (sagen wir mal) 250 EUR/Monat kosten würde,
würde sie dann die Miete erstattet bekommen oder müsste sie
sich eine Wohnung suchen, die exakt 45 qm hat?

Das liegt im Ermessensspielraum des Amtes, gibt der Markt noch billigeres her, kann es durchaus Sanktionen geben.
Im übrigen beziehen sich ja die NK und Heizung auf die Grösse, wie das das Amt regelt weiss ich nicht
Das neueste BGH Urteil von letzter Woche, sieht vor, dass jede Gemeinde die Wohnkosten individuell festzulegen hat und nicht mehr nach der Bundeswohngeldtabelle. Das kann in Großstädten vielleicht besser für die Hartzer werden, in anderen Gegenden mit vielen vergammelten Plattenbauten vielleicht schlechter. Das wird man erst in Jahren wissen

Dieses Beispiel ist zwar aus der Luft gegriffen, aber
vielleicht gibt es ja doch solch günstigen Wohnraum.

Gruß, Renate

LG
Mikesch