Wohngeld bei niedrigem Einkommen?

Liebes Forum,
ich versuche meine Frage korrekt in hypothetischer Form zu formullieren und hoffe, dass es so richtig ist…
Also, angenommen, man wäre nach der Uni zunächst arbeitslos, hätte dann einige Zeit gearbeitet, war danach wieder arbeitslos und beginnt jetzt eine Aushilfe-Stelle (z.B. voraussichtlich 6 Monate).

Das Gehalt würde knapp (ca. 50 Euro)über dem Betrag liegen, den man bisher durch ALG2 erhalten hätte. Nun müßte man natürlich mit der Arbeitsaufnahme GEZ, Miete und Fahrtkosten(außer z.B. 4Wochen Fahrtkostenerstattung durch die Arge) selber bezahlen, was bei geringem Gehalt ziemlich ins Gewicht fallen kann.
Die Frage wäre deshalb, ob man für so einen kurzen Zeitraum evtl. Wohngeld beantragen könnte? Und welche Voraussetzungen man zu erfüllen hätte?
Im voraus schon einmal lieben Dank für Euer Interesse und Eure Mühe bei dieser Frage!

Hallo,

Das Gehalt würde knapp (ca. 50 Euro)über dem Betrag liegen,
den man bisher durch ALG2 erhalten hätte.

Brutto, Netto, nach Abzug der Werbungskosten und Freibeträge??

Die Frage wäre deshalb, ob man für so einen kurzen Zeitraum evtl. Wohngeld beantragen könnte?

Grundsätzlich ja.

Und welche Voraussetzungen man zu erfüllen hätte?

Rechtzeitige Antragsabgabe, ein anrechenbares Einkommen, dass nicht zu hoch ist, was wiederum auch von der berücksichtigungsfähigen Miete abhängt. Hier weichen die Regelungen von SGB II und Wohngeldgesetz z.T. erheblich voneinander ab.
Hier kann man mal einen groben Anhalt herausfinden: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

Grüße

Gemeint war das Nettogehalt, das Bruttogehalt wäre in diesem Fall etwa 350 Euro über dem ALG2-Bezug (= tatsächlich erhaltene Summe inklusive Miete, Hzg. etc)
Werbungskosten und Freibeträge - so vorhanden- nicht abgezogen.
Danke für Ihr Interesse an diesem Thema!
Viele Grüße!!

Gemeint war das Nettogehalt, das Bruttogehalt wäre in diesem
Fall etwa 350 Euro über dem ALG2-Bezug (= tatsächlich
erhaltene Summe inklusive Miete, Hzg. etc)
Werbungskosten und Freibeträge - so vorhanden- nicht
abgezogen.

Einfach mal hier die Daten reinklimpern: http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechn…
Also Wohngeld stünde dann sicher zu. Wenn man denn will, könnte man natürlich prüfen, wo man mehr bekäme. Ich weiß jetzt jedoch nicht, ob man denn noch den Fahrkostenzuschuss bekäme, wenn man nicht mehr im ALG-II-Bezug wäre.

Grüße