Wohngeld bei Untermiete?

Ein Hallo an Alle,

ich bin jetzt in 8 Tagen mit meinem Studium durch und werde im Anschluss via Randstad in dem Unternehmen arbeiten, in dem ich bereits meinen Studentenjob verrichtet habe.

Nun möchte ich Wohngeld beantragen.

  1. Wird die notwendige Verdienstbescheinigung von Randstadt ausgefüllt oder von dem Unternehmen, an das ich „verliehen“ worden bin.

  2. Ich habe versucht meine Chancen auf Wohngeld über die gängigen Wohngeldrechner auszurechnen - bei Untermiete gestaltet sich dies aber schwierig, da diese aus unserer WG quasi eine Wirtschaftsgemeinschaft machen wollen.
    Ich will Wohngeld beantragen, bin der Untermieter. Der Hauptmieter ist selber nicht wohngeldberechtigt, da Bafög-beziehend.
    Sind euch Rechner bekannt, die dies zur Kenntnis nehmen?

Da rate ich dir, bei der zuständigen Wohngeldstelle vorbei zu schauen und denen das zu erklären. Stell den Antrag schnellstmöglich, weil berechnet wird ab dem MOnat, in dem der Antrag eingeht. Notfalls kann man Unterlagen nachreichen.
Man kann auch als Untermieter Wohngeld beantragen. Setzt einen Untermietvertrag auf, in dem genau aufgestellt wird, dass Mitbenutzung von Küche und Bad gestattet wird und die Größe des Zimmers, welches du bewohnen wirst oder wie auch immer ihr das organisiert. Stellt auch klar, dass es sich um keine wirtschaftliche Gemeinschaft handelt (gemeinsames Einkaufen und Kochen), sondern dass jeder separat für sich wirtschaftet. Und wenn einer von euch mal den anderen zu einem Teller Spaghetti einlädt, ist das ja auch noch lange keine wirtschaftliche Gemeinschaft.
Alles Gute!
Die Verdienstbescheinigung wirst du von Ranstad bekommen.

beim Wohngeldamt nachfragen.

gruß,Sabine

Hallo,
tut mir leid, ich habe was Untermieter anbelangt, überhaupt keine Ahnung. Die Verdienstbescheinigung muss Dir Randstad geben - diese Zeitfirma ist ja Dein offizieller Arbeitgeber !!
Viel Glück und Erfolg
Puddelchen

Hallo

  1. Wird die notwendige Verdienstbescheinigung von Randstadt ausgefüllt oder von dem Unternehmen, an das ich „verliehen“ worden bin.

Sie wird vom Arbeitnehmer ausgefüllt, und der dürfte wohl Randstadt sein.

  1. Ich habe versucht meine Chancen auf Wohngeld über die gängigen Wohngeldrechner auszurechnen - bei Untermiete gestaltet sich dies aber schwierig, da diese aus unserer WG quasi eine Wirtschaftsgemeinschaft machen wollen.
    Ich will Wohngeld beantragen, bin der Untermieter.

Dann ist der Hauptmieter ja dein Vermieter.
Steht da irgendwo im Wohngeldrechner, dass man seinen Vermieter, dessen Wohnung, dessen Mietzahlungen oder dessen Einkommen mit eintragen soll?

Lass ihn einfach weg, und nimm nur das von dir gemietete Zimmer, und nur deine Miete. Gemeinschaftlich genutzte Räume bezüglich qm anteilmäßig berücksichtigen.

Sind euch Rechner bekannt, die dies zur Kenntnis nehmen?

Nein, aber nimm diesen hier:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de
Oder einen örtlichen Wohngeldrechner, wenn dein Bundesland nicht dabei ist.

Einen Rechner, bei dem du nicht die Stadt eintragen musst, in der du wohnst, kannst du eh vergessen.

Viele Grüße

PS: Ich meine, ich hätte diese Frage schon vor paar Tagen beantwortet. Hattest du schon eine Antwort von mir bekommen?

Hallo an Alle,

ich danke euch herzlichst für eure Antworten.

Meine Frage hat sich zwischenzeitlich geklärt, in einer persönlichen Unterredung beim Wohnamt hat mir die Zuständige mit Blick auf das Nettogehalt und die Miete erklärt, dass ich zuviel verdiene um Anspruch auf Wohngehld zu haben.

Nicht, dass ich mich darüber beklagen möchte. Aber jetzt habt ihr mich alle umsonst so nett unterstützt. Ich möchte euch nochmal dafür danken und gelobe, bei meiner nächsten Frage zu schauen, ob ich sie nicht doch mit einem schlankhaltenden Gang zum Amt selber klären kann.

Mit besten Grüßen,

Jan

Hallo

Meine Frage hat sich zwischenzeitlich geklärt, in einer persönlichen Unterredung beim Wohnamt hat mir die Zuständige mit Blick auf das Nettogehalt und die Miete erklärt, dass ich zuviel verdiene um Anspruch auf Wohngehld zu haben.

Ich will das jetzt nicht bezweifeln, aber oft wird sowas ganz gerne mal behauptet, um die Leute davon abzuhalten, einen Antrag zu stellen. Wenn sich irgendwann rausstellt, dass sie sich vertan hat, kannst du nichts machen, das Geld ist verloren.

Wenn es nach irgendeinem Wohngeldrechner doch nach Wohngeld ausschaut, dann stell einen rechtsverbindlichen Antrag.

Viele Grüße