Wohngeld beim Zivi

Hallo,

ich werde am 1.8.2010 Zivildienst anfangen.
Ich wohne bei den Eltern, die beziehen Harz 4.
Sie haben Wohngeld beantragt.

Insgesamt haben meine Eltern 950€ zur Verfügung im Monat (600 + 300 Miete). Die Miete beträgt aber 450€ im Monat.
Und wenn ich beim Zividienst 650€ bekomme (mit Essensgeld,Kleidung,Mobilitätszuschlag…) besteht dann noch Anspruch
auf Wohngeld? Oder muss ich von meinem Zivigeld meinen MIetanteil zahlen (150€) ?

Habe eine Tabelle im Internet gefunden, da steht,dass man ca. 1450€ brutto haben kann,um noch Wohngeld zu bekommen, da
würden wir drüber sein.

Danke im voraus für die Antwort

Wohngeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb bitet es sich an direkt bei der ARGE nachzufragen.
LG
Norbert

Hallo,

das ist ein ganz heikeles Thema.

  1. Ich bin seit diesem Monat aus dem ALG II Bezug raus, meine Wohnung kostet 500 und ab diesen Monat hätte ich nur noch 220 Euro bekommen. Wohngeldanspruch hast Du aber eigentlich nur als Geringverdiener, nicht als Hartz 4 Empfänger. Deshalb auch die Angabe im Internet mit der Verdienstgrenze, Deine Eltern haben ja in dem Sinne keinen Verdienst.

  2. Pass auf mit Deinem Einkommen. Die Tochter meiner Freundin geht nebenbei arbeiten und da sie zuhause wohnt, wird ihr komplettes Einkommen (abzüglich Freibeträge) von dem ALG II Anspruch der Mutter abgezogen.

Also am besten wäre, Du wärest gar nicht bei Deinen Eltern gemeldet, sonst hast Du nicht viel von den 650 Euro. Und Wohngeld, also bei uns bekommt man als ALG II Empfänger kein Wohngeld, jetzt wo ich einen Job habe könnte ich Wohnggeld beantragen, bekomme aber wohl auch nicht viel, da meine Wohnung viel zu groß ist, man hat nur einen bestimmten Anspruch.

Ich wünsche Euch viel Glück, der Umgang mit dem Amt ist einfach nur erniedrigend, wenn Du noch Fragen hast, nur zu.

Hallo,

ich kann diese Frage nicht mit 100 %iger Sicherheit korrekt beantworten.
Folgendes kann ich sagen:

  • erkundigt euch im Rathaus, Landratsamt, Sozialbürgerhaus, welcher Satz überhaupt bei euch wem und warum zustehtß
  • Warum wird derzeit die volle Miete nicht anerkannt??
  • Ist ein deinem Arbeitsvertrag rauslesbar, wie viel für Essen, Mobilität, Kleidung, Reinigung etc anfällt? (veringert die 650 Euro!)
  • fallen für dich noch zusätzliche Kosten an (Übernachtungen am Schulungsort etc)?
  • es ist sehr realistisch, dass dein Einkommen mit herangezogen wird, abzüglich deiner fixen und verbindlichen Kosten
  • lasst euch von einer neutralen Stelle (Caritas?) beraten und durchrechnen, was euch erwarten kann, ob und wieviel du Miete zahlten musst (Untermietvertrag?)? Und wer dann ggf. Wohngeld beantragen kann.
    PS. Mir ist übrigens neu, dass jemand Wohngeld beantragen kann (KÖNNEN schon, aber kriegen nicht) wenn man Harz bekommt, da es bereits einkalkuliert ist.
  • Bekommst du noch/wieder Kindergeld?
  • etl hast ehr du Anspruch auf Unterstüzung als deine Eltern?
    Alle Alternativen durchrechnen und gut prüfen lassen.

Sorry, mehr kann ich dir nicht auf die schnelle helfen.

Gruß
MelliC06

Hallo, leider ist das Wohngeld nicht mein Fachgebiet.
mfg
D.L.

Hallo, leider kenne ich mich damit nicht aus, stellt doch einfach einen Wohngeldantrag.
Wenn deine Eltern so wenig Geld haben ist es auch nur fair, wenn du einen Anteil zum Wohnen leisten würdest, oder ?
Grüsse
irina

Hallo, sorry aber da kann ich Dir leider nicht helfen, da ich davon überhaupt keine Ahnung habe.

Mfg

Christian

Danke trotzdem für die Antwort! :wink:

hallo,
leider kann ich da keinerlei auskünfte geben. mein bereich ist auf „sozialversicherung“ beschränkt.
sorry. gruß u.

Danke an alle Antworten, ich glaube man kann das genau nur beim Wohngeldamt klären :wink:

Danke an alle Antworten, ich glaube man kann das genau nur beim Wohngeldamt klären :wink:.

Dazzu kann ich keine Aussage machen, da dieses ein verwaltungstechnischer Vorgang der Zivilverwaltung ist. Evtl den Suchbegriff „Bundeswehrverwaltung“ eingeben.
Gruß
Günter

Hallo xscorpionxxx !
Kann Dir da leider auch nicht weiterhelfen !
Müsste selbst im I-Net suchen !
Wahrscheinlich ist aber : kein Wohngeld !
Stadt Grundsicherungsamt ,vielleicht können die weiterhelfen !

Hi du. Also, soweit ich weiss, ist es so, das du, wenn du bei deinen Eltern wohnst, und auch, wenn du rein rechtlich Wohngeld beziehen könntest, das kommt natürlich auf Wohnfläche usw an, jedenfalls ist es dann so, das da ihr ja dann ein drei Personenhaushalt seit, dann bekommt ihr genau soviel wie für drei Perosnen berechnet wird. Also, solltes du mit deinem Wohngeld usw über dem Satz liegen, können die deinen Eltern das Hartz4 kürzen. Kenne eine Bekannte, da ist die Tochter, 16 Jahre in den Ferien arbeiten gegangen, die haben ihr daraufhin das Gelöd gekürzt. Bitte beachte, das du so um die 100 Euro bis 180 Euro dazuverdienen kannst, kommt auch drauf an. Wie das jetzt genau berechnet wird, da müsste ich nohcmal nachschauen. Fakt ist, es wäre besser für dich, dir eine eigene Bleibe zu suchen und damit einfach freier sein.

Nun leider ist das mit wohngeld immer so eine sache,
es gibt viele rechner im WEB allerdings spuckt jeder rechner etwas anderes aus, generell ist es so das wenn mann den Satz übersteigt, dass mann dann keine chance hat, die Ämter sträuben sich immer ausnahmen zu machen, selbst wenn mann nur über ein paar euro Drüber liegt, daher schätze ich deine Chacen eher niedrig ein.
desweiteren ist zu beachten das du mit höherem einkommen weniger Wohngeld bekommst.
Ich kann einen Persönlichen fall von mir nennen.
Ich habe ca. 460 euro im monat zur verfügung gehabt (lag damit über dem Harz 4 satz) und habe da die miete beinahe unbezahlbar war wohngeld beantragt

ich habe „satte“ 45 Euro wohngeld bekommen.
ob du überhaupt wohngeld bekommen kannst wenn du noch bei deinen eltern wohnst kann ich dir jetzt nicht sagen, aber auch da wird es wieder irgendwelche probleme geben, was diese Sozialen sachen angeht sind die Deutschen gesetze sehr schlecht durchdacht und formuliert.

am besten ist es du gehst zu einer Kreisverwaltung die für dein Wohnort zuständig ist und erkundigst dich dort nochmal.

hoffe ich konnte helfen

Gruß

Hallo soviel ich weiss nicht ,denn zimmer wierd dier auch gegeben, aber ruf doch ins wohnungsamt mal an ist das beste viel glück

Hallo,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Mfg
Olaf Lemitz