Wohngeld? Bin ich im Grunde BAföG berechtigt?

Hallo, ich (25 J.) habe nach meinem ABI bis zum 4. Fachsemester studiert, abgebrochen, anschließend eine (3 jährige) Ausbildung gemacht und werde im Oktober wieder ein Studium (2. angefangenes) beginnen und dabei am Ort der Hochschule eine Wohnung (ca. 30m², 1 Zi, 400€ Warm, Mietstufe 3) beziehen.

BAföG bekomme ich weder elternabhängiges (zu hoher verdienst) noch elternunabhängiges (hab keine 3 Jahre nach meiner Ausbildung gearbeitet).

Jetzt ist die Frage ob ich Wohngeld beantragen kann, da ich ja „im Grunde nach“ nicht BAföG berechtigt bin weil dies meine 3. angefangene Ausbildung ist, oder?

Zudem werde ich während dem Studium (vorraussichtlich) kein eigenes Einkommen haben. Könnten mich meine Eltern soweit unterstützen, damit ich Wohngeld bekomme? Oder kann ich die Unterstützung meiner Eltern nicht als Einkommen bewerten?

Hallo, leider ist Wohngeld auch Einkommensabhängig, der Unterhalt der Eltern zählt nicht.Da bleibt leider nur nebenbei zu jobben und dann Wohngeld beantragen.
Gruß Gaby

hallo,
oh je …das könnte schwierig werden wohngeld zu bekommen …

du hast kein eigenes einkommen (was eigentlich vorrausetzung dafür ist um wohngeld zu bekommen ! du muss nämlich bei antragstellung unter anderem arbeitgeberbescheinigung ,und lohnabrechnungen vorweisen den wohngeld ist nur eine zweckgebundener zuschuss für leute die zwar eigenes einkommen haben aber nach abzug aller fixkosten nicht genug geld zum leben übrig haben !!!

Selbst wenn deine eltern dich monatlich unterstützen würden …(das musst du beim amt angeben ) würde das geld als einkommen zwar angerechnet …allerdings müssten sie dann sehr tief in tasche greifen (es gibt gewissen einkommensgrenzen -liegt man drüber bekommt mann nichts …liegt man drunter bekommt man auch nichts !!dadurch soll einfach vermieden werden das das wohngeld für "schnick-schnack " ausgegeben wird .

400€ warm kostet das zimmerchen ,dazu kommen in der regel noch strom gegebenenfalls gas ,handy ,lebensmittel und freizeitaktivitäten und vieles mehr …

aus dem kindergeldbezug fällst du raus wegen deinem alter und weil du schon ausbildungen beendet hast …

Bafög scheidet auch aus (studentenbafög ist elterneinkommensabhängig und muss auch zurückgezahlt werden)

und bab (berufsausbildungsbeihilfe)scheidet auch aus da diese leistung nur für auszubildende in der 1. berufsausbildung gezahlt wird )

Es bleibt dir also nichts anderes übrig als dir einen nebenjob zu suchen !und du solltes mal mit deinen eltern sprechen wieviel monatliche unterstützung sie bereit sind dir zu zahlen …wenn du das weisst solltest du es mit dem wohngeldantrag versuchen …

lieben gruss nancy

Hallo, so ganz sicher bin ich mir da nicht…
Aber eins ist sicher: um Wohngeld beantragen zu können, muss ein Ablehnungsbescheid mit Begründung der Ablehnung vorgelegt werden. Alleine Ihre Vermutung, nicht Bafög-berechtigt zu sein, genügt nicht.
Sollten Ihre Eltern Sie unterstützen (evtl. anlehnend an die sogen. „Düsseldorfer Tabelle“, muss dieser Unterhalt als Einkommen angegeben werden. Und sollten Sie während der Semesterferien jobben, muss dieses Einkommen ebenfalls angegeben werden. So kann durchaus sein, dass Sie z. B. ein paar Monate Wohngeld bekommen, dann zwei Monate nicht usw. Und: laut neuester Rechtsprechung: fleißig Belege sammeln Ihrer studienbezogenen Ausgaben für die Steuer, wenn Sie dann arbeiten und alles genau auflisten )Schreibmaterial, Laptop, Studiengebühren, etc.).
Alles Gute!

Doch ,du kannst Wohngeld beantragen !!!

Hallo,

kenne mich nur mit Bafög aus, nicht aber mit Wohngeld, sorry

figuralis

Hallo,
danke für Deine Anfrage. Muss mich entschuldigen, war im Krankenhaus und bin nur kurz zu Hause um meine Sachen für die Reha zu holen. Hoffe, es kann Dir jemand anderes weiter helfen. Viel Glück
Puddelchen