Wohngeld einbehalten

Mal angenommen: Der Wohngeldbescheid endete zum 1. März und es wird ein neuer Antrag fristgerecht gestellt. Der Antrag ist vom Wohngeldamt angenommen und das Wohngeld wurde bis April gezahlt. Die Zinsbescheinigung der Sparkasse fehlte noch und wurde deshalb lt. Kontoauszug eingereicht. Für Mai zahlte jetzt das Wohngeldamt wegen fehlender Original-Zinsbescheinigung kein Geld. Inzwischen liegt die Zinsbescheinigung der Sparkasse vor und wird nachgereicht. Die Emails der Sparkasse wurden dem Amt auch immer vorgelegt. Darf das Amt das Wohngeld wegen fehlender Original-Zinsbescheinigun einbehalten, wenn sonst alle Unterlagen eingereicht wurden?

Macht das Amt ned, wenn das Original nicht eingereicht werden konnten, weil es noch nicht existiert hat und der Kontoauszug nicht massiv von der Bescheinigung abweicht
Gruß Tom

Guten Tag,

Macht das Amt ned, wenn das Original nicht eingereicht werden
konnten, weil es noch nicht existiert hat und der Kontoauszug
nicht massiv von der Bescheinigung abweicht
Gruß Tom

Danke für die Antwort, Wenn das so ist, kann man ja das Amt nochmal anschreiben und die Sache klären.
Grß Ingeborg