ich habe folgendes Problem: wird bei der Beantragung von Wohngeld anerkannt werden, daß man vom Ex-Ehemann, von dem man seit 20 Jahren geschieden ist, eine freiwillige Unterhaltszahlung bekommt? Oder wird da nachgeforscht werden, ob es einen Gerichtsbeschluß über Unterhaltszahlungen gibt (gibt es nicht, damals hieß es, daß die Eltern unterhaltspflichtig wären)? Es handelt sich um meine Mutter, die sonst kein Einkommen hat.
Ich weiß aus eigener Erfahrung das Unterhaltszahlungen als einkommen gelten ,also auch angerechnet werden egal obs freiwillig ist oder nicht
Gruß Franziska
ich habe folgendes Problem: wird bei der Beantragung von
Wohngeld anerkannt werden, daß man vom Ex-Ehemann, von dem man
seit 20 Jahren geschieden ist, eine freiwillige
Unterhaltszahlung bekommt? Oder wird da nachgeforscht werden,
ob es einen Gerichtsbeschluß über Unterhaltszahlungen gibt
(gibt es nicht, damals hieß es, daß die Eltern
unterhaltspflichtig wären)? Es handelt sich um meine Mutter,
die sonst kein Einkommen hat.