Wohngeld, Einkommen

Hallo.

  • In 2 Wochen endet mein 8 wöchiger Mutterschutz nach der Geburt.
    Dann bekomme ich von meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse kein Geld mehr.
  • Anschließend bekomme ich wahrscheinlich Erziehungsgeld. (Ab März 05 will ich wieder arbeiten.)
  • Für die 5 Monate, in denen ich nur das Erziehungsgeld bekomme (450€) möchte ich Wohngeld beantragen.
  • Meine Wohnung ist klein, bin alleinerziehend, Miete kostet ca. 235€.

Frage:

  • Bekomme ich Wohngeld oder ist das etwa ein Fall für das Sozialamt? (Sozialhilfe will ich nicht beantragen, dafür glaube ich habe ich auch zu viel Gespartes.)
  • Zählt der Unterhalt für unser Kind von meinem Freund als Einkommen (204€/Monat)?
  • Damit ich nicht zu wenig Einkommen habe, welchen Unterhalt müsste ich mit meinem Freund für mich vereinbaren?

Danke für Hilfe!

  • Für die 5 Monate, in denen ich nur das Erziehungsgeld
    bekomme (450€) möchte ich Wohngeld beantragen.
  • Meine Wohnung ist klein, bin alleinerziehend, Miete kostet
    ca. 235€.
  • Zählt der Unterhalt für unser Kind von meinem Freund als
    Einkommen (204€/Monat)?

Hi, Wok!
So wie ich das sehe, hast du Anspruch auf Mietzuschuss. Allerdings wollen die Leute vom Amt auch wissen, wie hoch die Zinseinnahmen sind - also Wohngeldantrag besorgen, ausfüllen und abgeben.
Viel Erfolg
CF FJ

hi,

auf den ersten blick ins gesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/__1.html sollte anspruch bestehen. ob das „fremde“ kind familienmitglied ist, mag ich gerade nicht beurteilen, aber alle einkünfte aller familienmitglieder zaehlen mit…

rechne doch mal nach http://www.digitale-region.de/verwaltung/wohngeld/
hier findest du einen wohngeldrechner für D-OST. aber dem grunde nach müsste alles abgefragt werden. ergebnisse sind tendenziell übertragbar, aber nicht EUR&CT genau.

gruss vom

showbee

Danke Euch für die Antworten! Habe die Berechnung in dem Link ausprobiert. Sieht gut aus. Grüsse, Woknap

Hallo,

rechne doch mal nach
http://www.digitale-region.de/verwaltung/wohngeld/
hier findest du einen wohngeldrechner für D-OST. aber dem
grunde nach müsste alles abgefragt werden. ergebnisse sind
tendenziell übertragbar, aber nicht EUR&CT genau.

ich habe auch schon mal nach einem link im netz zur wohngeldberechnung geschaut, aber für die alten bundesländer leider nix gefunden. kann mir auf die sprünge helfen?
besten dank!
irgendwasisjaimmae

ich habe auch schon mal nach einem link im netz zur
wohngeldberechnung geschaut, aber für die alten bundesländer
leider nix gefunden. kann mir auf die sprünge helfen?

hallo,

die sächsische landeshauptstadt bietet sowas:

www.dresden.de/sonstige_dateien/wohngeld_berechnung_…

ein excel-rechner. dazu öffnet man aus dem excel-makro eine tabelle aus dem internet in dem die „mietenstufen“ nach ländern und gemeinden stehen. diese stufe muss man manuell eintragen und dann rechnet der rechner auch richtig.

also völlig unabhängig, ob ost ob west, ob nord ob süd.

gruss vom

showbee