Hallo,
eine gute Bekannte ist seit Juli 2003 arbeitslos. Ihr monatliches Arbeitslosengeld liegt unter der Einkommensgrenze zum Erhalt von Wohngeld – trotzdem wurde ihr Antrag abgelehnt.
Liegt es daran, daß das Jahreseinkommen berechnet wurde und sie dann über der Einkommensgrenze liegt?
Wird das Jahreseinkommen kalenderjährlich oder ab dato ein Jahr rückblickend betrachtet?
Wie ist bei Widerspruch vorzugehen?
Hallo Stephy,
schau dir mal den Ablehnungsbescheid an. Von dem Bruttoeinkommen werden prozentuale Abzüge vorgenommen wenn man Einkommensteuer, Rentenversicherung (oder Lebensversicherung) und Krankenversicherung (oder private Krankenversicherung) bezahlt. Vielleicht liegt es daran, dass diese Abzüge nicht vorgenommen wurden bzw. werden konnten.
Viele Grüße
Utemaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, Stephy,
Deine Freundin soll auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (da fallenkeine Kosten an. Dann würde ich mir den Bescheid vom zuständigen Sachbearbeiter/ der Sachbearbeiterin erklären lassen.
Dann sieht man weiter,
Ingeborg 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]