Hallo,
ich blick durch die Berechnung vom Wohngeld nicht ganz durch, momentan erhalte ich den Höchstsatz und befinde mich im 4. Monat des Bewilligungszeitraums.
Jetzt hat meine Freundin glücklicherweise einen Nebenjob gefunden, der eine deutliche Erhöhung unseres Gesamteinkommens bedeutet, ab diesem Monat. Ich stelle nun also einen neuen Wohngeldantrag.
Jetzt meine Frage: kann es passieren, dass ich jetzt Wohngeld zurückzahlen muss, auch wenn ich die Einkommenserhöhung sofort angebe? Nicht dass die jetzt rückwirkend das neue Gehalt meiner Freundin als Jahresgehalt für den aktuellen Monat berechnen und wir dann die letzten 4 Monate zurückzahlen müssen?
Desweiteren fühle ich mich jetzt in der Lage durch das neue Einkommen, dass wir überhaupt kein Wohngeld mehr brauchen, kann ich dem Wohngeldamt auch einfach mitteilen, dass wir kein Wohngeld mehr benötigen, sozusagen das Wohngeld „kündigen“?
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