Hi,
also meine Eltern haben aufgrund einer Fehlberechnung der Sachbearbeiterin 7 Monate zu viel Wohngeld bezogen!!! Dies wussten meine Eltern auch nich! Jetzt streicht die Behörde für die nächsten 3 Monate die die Zahlungen!!! Meine Eltern haben sich dadurch einen bestimmten Lebenstandart gewöhnt und jetzt sollen sie wieder mit weniger klar kommen.
Ist das den ihr Recht??? Denn der Fehler lag nich bei uns??? Und wie kann ich am besten dagegen vorgehen???
´hallo ,
wohngeld ist auch icht dazu gedacht ,den lebensstandard zu erhöhen sondern ist eine zweckgebunden sozialleistung!
wohngeld wird immer für 12 monate bewilligt ,angenommen ihr bekommt pro monat 200€ bewilligt und ihr bekommt im januar 600€ ausgezahlt dann habt ihr das wohngeld für drei monate erhalten ,somit hat die wohngeldstelle den errechneten bedarf ausgezahlt ,und muss nicht noch mal zahlen !
deine eltern bekommen doch die wohngeldbescheide ,wenn sie das geld aber anderweitig verprassen dann sind sie selber schuld!das ist leider so …
dagegen vorgehen bringt nichts den ihr habt ja das geld bekommen …wenn ihr dagegen vorgehen wollt ,was eh keinen erfolg hat ,könnte euch die wohngeldstelle auch einen strick draus drehen und euch leistungsmissbrauch unterstellen ,da ihr eurer mitteilungs pflicht nicht nach gekommen seid ,das gibt ein strafverfahren und geldbusse !
liebe grüsse nancy
Ok das mit dem Lebensstandart sehe ich ja ein aber als erstes Wohngeld wird nicht immer für 12 monate bewilligt und um eine Vorrauszahlung geht es hier auch nicht. Das Wohngeld wurde falsch berechnet und zu viel gezahlt das liegt aber nicht daran das es im Vorraus gezahlt wurde sondern daran das unsere Sachbearbeiterin nen Fehler im Bewilligungszeitraum gemacht hatte. Aber ich hab mich schon über einen Anwalt informieren lassen und der sagt ich kann sehr wohl dagegen vorgehen da ich im guten Glauben gegenüber dem Bescheid stehe. Und zudem liegt auch kein Leistungsmissbrauch vor, denn wir haben alle Unterlagen unverzüglich und rechtzeitig eingereicht!!! Wir werden jedenfalls Widerspruch einlegen!!!
Aber trotzdem Danke!!!
grüsse Svenyü
scheinbar bist du ja gut informiert ,dann frage ich mich warum du dann hier bei wer-weiss-was nachfragst ??
naja ich wünsch dir trotzdem alles gute bzw deinen eltern …
ich finds nur immer blöd wenn leute direkt zum anwalt rennen …der erste weg wäre erstmal zur sachbearbeiterin …wenn das nichts bringt dann gehts eine instanz höher zum amtsleiter …der wird dann alles prüfen und gegebenenfalls den bescheid korrigieren lassen!
Hallo, ich bin besser mit dem Sozialrecht betraut, glaube aber, daß es eine adäquate Rechtsauslegung gibt beim Wohngeld, da dem auch das BGB zugrundeliegt.
Lt. BGB gilt als ausgegeben, was überwiesen worden ist. Man argumentiert, daß nur dann zurückgefordert werden kann, wenn der Begünstigte hätte erkennen
können, daß ihm das Geld nicht zustand. Dies muß die
Behörde durch zur Verfügungstellung von entsprechen-
den Erklärungen oder Erläuterungen nachweisen.
Einfach zurückfordern kann die Behörde nicht.
Auf jeden Fall einer Rechtsberatung
(Bürgeramt, Rathaus) vorlegen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße, Sabine
Hallo,
die Rückforderung ist durchaus berechtigt, da Deinen Eltern aus dem Wohngeldbescheid und den dortigen Berechnungen ersichtlich hätte sein müssen, daß hier zuviel Wohngeld gezahlt worden ist. Insofern ist ein Widerspruch sinnlos. Allerdings wird nur selten eine 100%tige Aufrechnung durchgeführt. Das weist darauf hin, daß nach Ansicht des Amtes das zuviel gezahlte Wohngeld durch falsche Angaben erfolgte.
Gruß!
Da kann man nichts machen. Es wird wohl auch noch eine Rückforderung durch das amtkommen.