Hallo das Wohnungsamt, möchte aufgrund von Datenabgleichungen von mir wissen, was ich in der Zeit 2000, 2002, 2003 und 2007 für Einkünfte aus Kapitalvermögen hatte. Ich kann aus der Zeit 2000 nichts mehr finden und bezweifele auch das ich da Kapital besessen habe. (…war da Sozialhilfeempfänger)
2002/2003 kann ich auch nur teilweise was finden, 2007 schon eher etwas von einem Tagegeldkonto.
Meine Frage:
Wie hoch ist denn überhaupt der Freibetrag für Einkünfte aus dem Kapitalvermögen?
Was passiert, wenn ich keine Nachweise über die oben angegebenen Zeiträume erbringen kann?
Hallo
Leider kann ich die Fragen nicht beantworten. Ich schreib aber mal, was ich denke.
Meine Frage:
Wie hoch ist denn überhaupt der Freibetrag für Einkünfte aus dem Kapitalvermögen?
Ich wüsste nicht, dass es da hinsichtlich Wohngeld einen Freibetrag gibt. Das wird meines Wissens alles aufs Jahreseinkommen draufgerechnet, das dann ja durch 12 geteilt wird, um das Monatseinkommen zu ermitteln.
Es gibt einen Freibetrag, für den man von der Kapitalertragssteuer befreit ist, und dafür existiert vermutlich schon lange ein Freistellungsauftrag (den unterschreibt man oft, ohne groß drüber nachzudenken, wenn man von irgendeinem Finanzberater insbesondere seiner eigenen Bank mal beraten wird). Das ist dem Finanzamt bekannt, und diese Tatsache ist möglicherweise der Wohngeldstelle mitgeteilt worden, weshalb sie vermutet, dass es Kapitaleinkünfte gegeben haben könnte.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise über die oben angegebenen Zeiträume erbringen kann?
Eigentlich wohl nichts. Die Wohngeldbehörde müsste schon nachweisen, dass es damals Einkünfte aus Kapitalvermögen gegeben hat, die nicht angegeben wurden.
Ich denke aber, dass da nicht weiter nachgeforscht wird, wenn man glaubhaft schildert, wie der Fall eben liegt. Schließlich sind Nachforschungen für die Behörde mit Arbeit und Kosten verbunden, und das wird sie nur tun, wenn sie meint, es könnte etwas dabei herausspringen.
Gab es denn Kapitaleinkünfte, die der Wohngeldstelle nicht bekannt waren, während des Bezugs von Wohngeld?
Viele Grüße
Hallo, wie hoch der Freibetrag ist oder ob es einen gibt, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall im Internet
Geschäftsbedingungen des Wohngeldamtes einsehen.
Oder auch unter Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld. Eigentlich müßte das Wohngeldamt auch Erläute-
rungen zum Wohngeldantrag zur Verfügung stellen.
In jedem Fall würde ich mir vom Sozialamt einen Lei-
stungsnachweis für die maßgebliche Zeit besorgen.
Viel Glück!
Grüße,
Sabine Mauer
Kapitalzinsen sind Einkommen. Sollten Si keine nachweise mehr vorlegen können (man sollte Belege mindestens 5 Jahre aufewahren!), können Sie diese Einkünfte von der Bank anfordern, bei der das Geld angelegt war.
Allgäu-Tante