Wohngeld für Auszubildende

Hallo, ich hoffe jemadn kann mir weiterhelfen.
Folgendes:

Ich bin 21 Jahre alt und habe bis vor kurzem mit meinem Freund zusammen gewohnt, der die komplette Miete gezahlt hat.
Dann haben wir uns getrennt und ich bin übergangsweise zu meinen Eltern gezogen. Da ich ein sehr selbstständiger Mensch bin und es bei meinen Eltern „nicht ausgehalten“ habe habe ich mir eine eigene Wohnung gesucht.
Kostenpunkt: Miete: 410,00 € + 35,00 € Gas + 35,00 € Strom + Telefon etc.
Mein Einkommen: 510,00 € + 150,00 € Kindergeld + (Gewerbe, welches jedoch über meinen Vater läuft)
Ich habe nun Wohngeld beantragt und würde gerne wissen ob ich dieses als Auszubildende bekomme. Einen Antrag auf BAB habe ich schon gestellt, dieser wurde abgelehnt…somit habe ich ja einen Anspruch auf Wohngeld oder ?
Meine Frage ist nun ob es irgenwelche Hintertürchen gibt, die mir das Wohngeld abspenstig machen.
Hinzu kommt noch, das ich in dem Amt, indem ich Wohngeld beantragen muss eine Ausbildung einst angefangen und dann abgebrochen habe (schuliche Gründe) jedoch wurde ich dann dort auch rausgeekelt…
Ich habe jetzt Angst, dass die irgendwelche Paragraphen krampfhaft suchen um mir das Wohngeld zu verbieten.
Kann mir da jemand helfen ? Falls noch Fragen offen sind, bitte melden.

Hi,

wenn Du BAB nicht bekommst, weil Du nicht anspruchsberechtigt bist, könntest Du Wohngeld bekommen, sofern Dein Einkommen nicht zu hoch ist.
Warscheinlicher ist aber, das Du BAB im Prinzip („dem Grunde nach“) bekommen würdest, aber die ausgezahlte Summe 0ist, weil Deine Eltern und Du zuviel verdienen. In dem Fall bekommst Du grundsätzlich kein Wohngeld.

Gruß,
Micha

Hallo,

mal ganz bescheiden gefragt: meinst du nicht, dass 410€ kalt vielleicht einfach zu viel sind für deine momentanen Lebensumstände?

ciao
Phil

Antwort…

Vielleicht nochmal zur Verständnis…
KLar, auf den ersten Blick sieht es so aus als würde ich mehr an Miete etc. zahlen, als ich Einkünfte habe…
Das ist aber nicht so, denn mein Vater hat ein Gewerbe (auf seinen Namen) welches ich aber „führe“ und alle Einkünfte auf mein Konto gehen.
Das interessiert aber das Wohngeld-Amt nicht.
MIr geht es nur darum, ob ich Wohngeld bekomme oder nicht.

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