Wohngeld für Azubi

Hallo!
Folgende Ausgangslage: Ein Freund wird im Herbst 18 und möchte dann ein eine eigene Wohnung ziehen.
Lehrlingsgehalt netto derzeit knapp 600€
Kindergeld kriegt er ja weiter - so um die 160€

Es gibt ja so schöne Wohngeldrechner im Internet. Nur: Muss das Kindergeld zum Einkommen dazu gerechnet werden oder bleibt das ohne Beachtung?

Danke schonmal für eure Antworten

orgelbass

Hallo das Wird wohl zum Einkommen hinzu gerechnet damit muss er rechnen den das liegt oftmals im ermessen des entsprechenden Jobcenters die da ziemlich Spielraum haben und da überall gespart werden muss, muss er damit rechnen das ihm das angerechnet wird! Dennoch viel Erfolg und schönen Abend noch Gruß Charly

Hallo!

Er bekommt kein Kindergeld. Das bekommen immer nur die Eltern. Auch wenn es Kindergeld heißt.

Demzufolge kann das Geld auch nicht zu seinem Einkommen zählen. Wenn er das Geld aber quasi als Unterhalt von seinen Eltern bekommt, dann müsste es mE als sein Einkommen dazu gerechnet bzw. angegeben werden.

Ich weiß nichts anderes.

Gruß W.