Hallo,
Ex-Schüler S ist von zu Hause ausgezogen um sich ein Praktikum/Ausbildung/Studium zu suchen.
Der Antrag von S auf Wohngeld wird abgelehnt.
Es gab meines Wissens eine Regelung, dass junge Erwachsene, die vor einem Stichtag auszogen durchaus Wohngeld bekommen können, danach nur bei besonderer Begründung.
Ich meine es war der 1. April, aber in welchem Jahr?
Weiss es jemand, ich habe nichts gefunden. Bin für Hilfe sehr dankbar.
Gruß Volker