Wohngeld für meine Freundin

Hallo Liebe Community ich bin realtiv neu hier, bzw sehr neu.
Aber nunja zu meiner Frage…
Meine Freundin möchte zu mir in die nähe ziehen , sie ist 19 jahre alt und wohnt 150 km weit weg.
Da sie hier dann zur Schule gehen würde, sofern sie noch einen Platz bekommt, müsste sie Wohngeld beantragen.
Meine Fragen sind nun, wird das Sozialamt überhaupt diesen Antrag genehmigen und kann ich wohl für sie erstmal die Sachen mit dem Amt klären und auch die Wohngeldanträge Ausfüllen , da es ja nicht all zu leicht ist 150 km ohne Auto zurück zu legen und dann die Wohnungen zu besichtigen und die Sachen richtig zu klären.

Danke schon einmal im vorraus :smile:

Lg Daniel

Lieber Daniel,
ich habe Schwierigkeiten Deine Fragen zu beantworten. Aber ich versuche mein Bestes.
Wenn Deine Freundin noch zur Schule geht, sollte sie Bafög beantragen. Evtl. Zusätzlich Wohngeld. Das Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle beantragt. Wo diese an deinem Wohnort ist (auch bei welcher Behörde sie angegliedert ist) muss Du recherchieren. Soweit ich weiß kann man Wohngeld nur für eine bereits bezogene Wohnung beantragen. Das heißt: Im Vornherein geht das nicht.
Und nein, Du kannst keine Sachen für sie klären. Die Anträge gibt es jedoch meist online. Mit Sicherheit auch für Bafög. Deine Freundin ist volljährig und hat keinen Vormund. Deswegen muss sie selbst alles machen.
Gruß
R.

Also nun müssen wir leider davon ausgehen, dass „das Amt“ freiwillig eh nichts zahlen will. Da deine Freundin zur Schule gehen will, muss sie Bafög beantragen. Also andere Anlaufstelle - nicht „das Amt“.
Und ob das Amt diesen Antrag auf Umzug bejahen wird, kann ich von hier aus nicht sagen.
Ja, wenn es doch das Amt sein sollte als Ansprechpartner, dann kannst du natürlich die Unterlagen für sie schon mal abholen. Einmal sollte sie aber zumidnest dort gewesen sein, um die Anträge zu stellen, bzw. dich als ihren Beauftragen anzugeben. Du musst dann die Papiere holen - ihr senden und sie unterschreiben und zurück senden.
Einen Wohnraum zu finden, kannst du nach Zusage, natürlich vornehmen.

hallo daniel,

wohngeld ist einkommensabhängig ,das heist es bekommen nur die jenigen wohngeld die in einem festen arbeitsverhältniss stehen .einen wohngeldantrag zu stellen lohnt sich also nicht da er sowiso abgelehnt wird !lg nancy

Es ist nicht einleuchtend, dass Ihre Freundin Unterstützung beantragen möchte. Sie ist noch in der Ausbildung/Schule, sollte also wohl bis zum Abschluss der Ausbildung bei den Eltern wohnen bleiben. Sollten die Eltern sie finanziell unterstützen können, solange sie die Schule besucht, kann sie hinziehen wo sie möchte. Aber Ihre Freundin sollte am geplanten Wohnort zur Wohngeldstelle gehen und fragen. Sie soll besser davon ausgehen, dass sie kein Wohngeld bekommen wird. Immerhin hat sie kein Einkommen. Wohngeld kann immer nur ergänzend zum Einkommen gewährt werden. Des weiteren kann Ihre Freundin zum zuständigen Jobcenter gehen und fragen, ob sie die Voraussetzungen zum Erhalt für Arbeitslosengeld-II (bekannt als Hartz-IV) erfüllt. Wenn aber die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in ihrer Wohnung gewährleisten können, wird Ihre Freundin wohl in den sauren Apfel beißen müssen und eine eigene Wohnung erst dann mieten, wenn sie sie selber bezahlen kann.
Alles Gute!

Hallo Mephisto,

die Genehmigung ist von einigen Faktoren abhängig, z.B.: eigenes Einkommen,
wahrscheinlich Einkommen der Eltern (wenn kein
eigenes Einkommen),
Größe der Wohnung,
Mitbewohner,
etc.

Was da alles rein muß sollte euch die Wohngeldstelle mitteilen.
Den Antrag kannst du ohne Weiteres ausfüllen.
Zur WG-Stelle wird deine Freundin allerdings selbst gehen müssen, du kannst sie aber begleiten (das ist immer besser, da man, wenn es Schwierigkeiten mit der Behörde gibt, einen Zeugen hat).
Fragt die WG-Stelle, ob du, wenn du eine Vollmacht deiner Freundin vorlegst, dann in ihrem Namen mit der Behörde agieren kannst.
Erkundigt euch bei der WG-Stelle ob sie den Antrag auch per E-Mail einreichen kann.

Bei der Besichtigung einer Wohnung ist es normalerweise egal wer das durchführt, der Vermieter hat es aber lieber, wenn er den zukünftigen Mieter persönlich kennenlernt.
Auch hier evtl. eine Vollmacht schreiben, kann helfen.
Wichtig für die WG-Stelle ist, wer dann Mieter ist.

Solltet ihr zusammen wohnen wollen wird dein Einkommen auch verlangt, was dann Gegengerechnet wird (also überlegen).

Das mal als grobe Gedankenstütze für euer Projekt.

Gutes Gelingen (und nicht von Behörden einschüchtern lassen. Bei Unklarheiten solange sachlich, aber konsequent nachfragen, bis es, für euch nachvollziehbar, erklärt wurde. Falls sich die Bearbeiter stur stellen, einfach Geschäftleitung verlangen und fragen, warum ihr nicht wie vollwertige Menschen behandelt werdet, bzw. warum der Bearbeiter eure Fragen nicht korrekt und, für euch ausreichend, beantwortet.)

MfG DDWAE