Hallo Mephisto,
die Genehmigung ist von einigen Faktoren abhängig, z.B.: eigenes Einkommen,
wahrscheinlich Einkommen der Eltern (wenn kein
eigenes Einkommen),
Größe der Wohnung,
Mitbewohner,
etc.
Was da alles rein muß sollte euch die Wohngeldstelle mitteilen.
Den Antrag kannst du ohne Weiteres ausfüllen.
Zur WG-Stelle wird deine Freundin allerdings selbst gehen müssen, du kannst sie aber begleiten (das ist immer besser, da man, wenn es Schwierigkeiten mit der Behörde gibt, einen Zeugen hat).
Fragt die WG-Stelle, ob du, wenn du eine Vollmacht deiner Freundin vorlegst, dann in ihrem Namen mit der Behörde agieren kannst.
Erkundigt euch bei der WG-Stelle ob sie den Antrag auch per E-Mail einreichen kann.
Bei der Besichtigung einer Wohnung ist es normalerweise egal wer das durchführt, der Vermieter hat es aber lieber, wenn er den zukünftigen Mieter persönlich kennenlernt.
Auch hier evtl. eine Vollmacht schreiben, kann helfen.
Wichtig für die WG-Stelle ist, wer dann Mieter ist.
Solltet ihr zusammen wohnen wollen wird dein Einkommen auch verlangt, was dann Gegengerechnet wird (also überlegen).
Das mal als grobe Gedankenstütze für euer Projekt.
Gutes Gelingen (und nicht von Behörden einschüchtern lassen. Bei Unklarheiten solange sachlich, aber konsequent nachfragen, bis es, für euch nachvollziehbar, erklärt wurde. Falls sich die Bearbeiter stur stellen, einfach Geschäftleitung verlangen und fragen, warum ihr nicht wie vollwertige Menschen behandelt werdet, bzw. warum der Bearbeiter eure Fragen nicht korrekt und, für euch ausreichend, beantwortet.)
MfG DDWAE