Kann eine Rentnerin, deren Ehemann im Pflegeheim ist, Wohngeld beantragen? Nehmen wir mal an, sie und ihr Mann haben zusammen 1.900€ Rente. Ca. 1.100€ gehen fürs Pflegeheim drauf (plus solche Dinge wie Taschengeld, Friseur usw.) und 450 für die eigene Miete. Bleiben also keine 350€ übrig.
Wenn man noch Vermögen (Sparguthaben) hat, kann man dann trotzdem Wohngeld beantragen? Oder vielleicht was anderes?
Vielen Dank schon mal!
Meine Mutter hat 40 jahre Ihres lebens vollzeit gearbeitet, nebenbei 4 Kinder alleine groß gezogen. Sie bekommt etwas über 800 Euro Rente.
… und kein Wohngeld …
naja für die Oma bleiben ja keine 800,-€ übrig
die Miete muss sie davon ja auch noch bezahlen (Nebenk., Essen, Fahrtk. zum Heim usw.)
Hat deine Mutter Wohngeld beantragt?
Mein Vater hat übrigens fast 50 Jahre hart gearbeitet und 5 Kinder großgezogen und bekommt genausoviel wie deine Mutter…
Meine Mutter hat 40 jahre Ihres lebens vollzeit gearbeitet,
nebenbei 4 Kinder alleine groß gezogen. Sie bekommt etwas über
800 Euro Rente.
… und kein Wohngeld …
Allerdings dürfte im konkreten Fall das Einkommen zu hoch sein. Denn für einen Wohngeldantrag zählen beide Rentner, also auch der in einem Pflegeheim wohnende Ehemann, da er wohngeldrechtlich nur „vorübergehend abwesend“ sein dürfte. Das bedeutet, daß er bei einem Wohngeldantrag mit berücksichtigt wird, auch wenn er sich (u.U. auch Jahre hianus) nicht hauptsächlich in der Wohnung aufhält. Damit wird auch die gesamte Rente angerechnet, womit zuvel Einkommen vorhanden ist, um Wohngeld zu zahlen.
Konkrete Zahlen kann ich nicht nennen, da in der Frage zuwenig Parameter für die Errechnung vorhanden sind.
Mein Vater hat übrigens fast 50 Jahre hart gearbeitet und 5
Kinder großgezogen und bekommt genausoviel wie deine Mutter…
Meine Mutter hat 40 jahre Ihres lebens vollzeit gearbeitet,
nebenbei 4 Kinder alleine groß gezogen. Sie bekommt etwas über
800 Euro Rente.
… und kein Wohngeld …
Wohngeld bekomme ich als Früh-Rentner (800 Euro) auch nicht.
Aber ich musste dafür keine 40 oder 50 Jahre Arbeiten.
Gruss
Frank
für eine (serlöse) Einschätzung bräuchte ich die Mietstufe, das Baujahr des Hauses, die Art der Heizung und die Höhe der Kaltniete plus Betriebskosten ohne Heizungs- und Stromkosten.
Zählen die Ausgaben, die die Frau für ihren Mann hat, bei der
Berechnung für das Wohngeld nicht?
Mein Vater hat übrigens fast 50 Jahre hart gearbeitet und 5
Kinder großgezogen und bekommt genausoviel wie deine Mutter…
Meine Mutter hat 40 jahre Ihres lebens vollzeit gearbeitet,
nebenbei 4 Kinder alleine groß gezogen. Sie bekommt etwas über
800 Euro Rente.
Mein Vater hat 60 Jahre gearbeitet, davon 55 Jahre als Meister einen Betrieb verantwortlich geführt, und vier wohlgeratene Kinder erzogen. Stich, saget man da früher!
Mein Vater hat mit 14 zu arbeiten angefangen, hat dann nebenbei sein Abi gemacht, als selbständiger Bäckermeister eine Bäckerei geleitet und nebenbei ein Fernstudium als Lebensmitteltechniker mit Erfolg absolviert. Und wie gesagt 5 Kinder großgezogen.
P
Nagut es waren nur 50 Jahre Arbeit und keine 60 Jahre, aber ansonsten hab ich gewonnen oder? ;o)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke schön für deine Antwort!
Im Moment wüßte ich diese Angaben nicht genau. Wenn klar ist, wie die Lage sich verhält (Pflegeheim oder nicht), schreib ich dir noch mal.
Aber es sieht ja wohl prinzipiell eh schlecht aus für Wohngeld.
Grüße von Shelly!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und was soll mir das sagen?
Das mein Vater so blöd war, fast 50 Jahre zu arbeiten?
Zumindest hatte er während der Zeit genug Geld…
Gruß! Shelly
Mal eine andere Frage: Ist die Person, die im Pflegeheim ist, nicht polizeilich im Pflegeheim gemeldet? Meist kommt diese Person aus dem Pflegeheim doch nie wieder in die eigenen vier Wände. Und dann wird das mit dem Einkommen und Pflegeheim vielleicht ganz anders gerechnet? Denn sie sind zwar verheiratet, aber getrennt lebend. Das sollte schon mal ein Unterschied sein und sich auch in der Berechnung niederschlagen. Aber genauer weiß ich es nicht. Sicher wird irgendwie berücksichtigt, getrennt lebend und mit Pflegestufe (also behindert, wofür es sicher Zuschläge gibt). Halt mal genau gucken.
Hallo!
Ok, danke! Da werde ich mich auf jeden Fall mal informieren, ob das als getrennt lebend zählt.
Viele Grüße von Shelly
Mal eine andere Frage: Ist die Person, die im Pflegeheim ist,
nicht polizeilich im Pflegeheim gemeldet? Meist kommt diese
Person aus dem Pflegeheim doch nie wieder in die eigenen vier
Wände. Und dann wird das mit dem Einkommen und Pflegeheim
vielleicht ganz anders gerechnet? Denn sie sind zwar
verheiratet, aber getrennt lebend. Das sollte schon mal ein
Unterschied sein und sich auch in der Berechnung
niederschlagen. Aber genauer weiß ich es nicht. Sicher wird
irgendwie berücksichtigt, getrennt lebend und mit Pflegestufe
(also behindert, wofür es sicher Zuschläge gibt). Halt mal
genau gucken.
das läuft nicht unter dem Begriff „getrennt lebend“, da hierfür Nachweise wie ein Scheidungsantrag erforderlich sein dürften.
Wie bereits schon ausgeführt, wird wohngeldrechtlich von einer „vorübergehenden Abwesenheit“ ausgegangen - und nicht von einem „getrennten Haushalt“.
Eine polizeiliche Ummeldung (oder auch eine Pro-Forma-Scheidung) mag zwar in der konkreten Situation verlockend sein. Ich gebe aber zu bedenken, daß dies andere Konsequenzen nach sich ziehen kann, die im Endeffekt wesentlich schwerer wiegen. Ich will beispielsweise nur die Schlagwörter Steuer, Rentenanspruch und Grundsicherung nennen, bei denen sich eine solche Ummeldung (oder Trennung) auswirken.
Es mag also sein, daß man kurzfristig Vorteile beim Wohngeld hat - aber langfristig könnten wesentlich stärkere (Geld-)Einbußen und Schwierigkeiten bei den o.g. Stichwörtern auftreten.
Nicht böse sein, wenn ich kalt klinge - aber ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang sinnvoller, ehrlich und offen zu sein als irgendwelche Hoffnungen aus falsch veratndenem Mitgefühl zu nähren.
Kann eine Rentnerin, deren Ehemann im Pflegeheim ist, Wohngeld
beantragen? …
Viele Grüße!
Shelly
Hm, in NRW steht einem, soweit mir bekannt ist, wenn man im Pflegeheim wohnt, ein Pflegewohngeld zu. Dies muß aber auch beantragt werden.
Frage: Wohnt dein Vater in NRW im Pflegeheim?
Könnte das schon deiner Mutter nützen, wenn der Vater fürs Pflegeheim das Pflegewohngeld beantragt? Wenn er eine Pflegestufe hat, dann sollte das Pflegewohngeld auch schnellstens beantragt werden.
keine Sorge, Scheidung o.ä. würde niemals in Frage kommen. Ich halte mich auch sowie zurück, der Oma irgendetwas unklares zu raten. Mit ihren 83 ist sie noch bei völlig klarem Verstand und weiß, was sie tut.
Wahrscheinlich muss sie die Kosten erstmal in Kauf nehmen. Allerdings ist des Opas Zustand so schlecht, dass ich denke, dass er nicht allzulang im Heim verbringen wird, so schlimm das ist.
Vielen Dank auf jeden Fall!
Viele Grüße von Shelly
das läuft nicht unter dem Begriff „getrennt lebend“, da
hierfür Nachweise wie ein Scheidungsantrag erforderlich sein
dürften.
Wie bereits schon ausgeführt, wird wohngeldrechtlich von einer
„vorübergehenden Abwesenheit“ ausgegangen - und nicht von
einem „getrennten Haushalt“.
Eine polizeiliche Ummeldung (oder auch eine
Pro-Forma-Scheidung) mag zwar in der konkreten Situation
verlockend sein. Ich gebe aber zu bedenken, daß dies andere
Konsequenzen nach sich ziehen kann, die im Endeffekt
wesentlich schwerer wiegen. Ich will beispielsweise nur die
Schlagwörter Steuer, Rentenanspruch und Grundsicherung nennen,
bei denen sich eine solche Ummeldung (oder Trennung)
auswirken.
Es mag also sein, daß man kurzfristig Vorteile beim Wohngeld
hat - aber langfristig könnten wesentlich stärkere
(Geld-)Einbußen und Schwierigkeiten bei den o.g. Stichwörtern
auftreten.
Nicht böse sein, wenn ich kalt klinge - aber ich glaube, es
ist in diesem Zusammenhang sinnvoller, ehrlich und offen zu
sein als irgendwelche Hoffnungen aus falsch veratndenem
Mitgefühl zu nähren.
Na herzlichen Glückwunsch, da kannst Du ja stolz auf Deine
Mutter sein!
Auf deutsch: Wen interessiert in diesem Zusammenhang, wie Deine Mutter ihren Lebensunterhalt betsritet?
Na hoffentlich ist Deine Mutter jetzt auch stolz auf Dich,
sicher hat sie großes Interesse daran, dass die Welt das
erfährt.
Auf deutsch: Wieviel jemand monatlich zur Verfügung hat, geht niemanden etwas an und kein Mensch muss es dulden, wenn Verwandte freimütig im Internet damit hausieren gehen.
Oh, wie schade. Mit welcher Begründung hat das böse böse Amt
denn ihren Antrag abgelehnt? Oder sollte sie eventuell gar
nichts beantragt haben?
Auf deutsch: Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Wer keinen Antrag stellt, bekommt auch kein Wohngeld, soll sich darüber aber auch nicht beschweren. Auch das gilt für Verwandte gleichermaßen.
Gruß Marion, die hierauf vermutlich keine Antwort erhält, aber
halt gefragt haben wollte
Ach was, ich helfe doch gerne, hatte aber gedacht, ich hätte mich schon klar genug ausgedrückt.