Wohngeld für Rentner?

Hallo,

wie sieht die Wohngeldberechnung für Rentner aus?
Welches Einkommen wird hier zugrunde gelegt?
Welche Rolle spielt der Ertragsanteil, bzw. die Ausgaben für Krankenversicherung etc.?

Im konkreten Fall geht es um ein Rentnerehepaar, die knapp 1100 Euro Rente beziehen, von denen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Warmmiete beträgt etwa 650 Euro.
Im Internet gibt es zwar zuhauf Informationen für Erwerbstätige und Studenten, aber für Rentner konnte ich noch nichts finden (gibt es offenbar in Deutschland nur sehr wenige :wink: )

Gruss

kumise

Hallo kumise

Hallo,

wie sieht die Wohngeldberechnung für Rentner aus?
Welches Einkommen wird hier zugrunde gelegt?
Welche Rolle spielt der Ertragsanteil, bzw. die Ausgaben für
Krankenversicherung etc.?

Im konkreten Fall geht es um ein Rentnerehepaar, die knapp
1100 Euro Rente beziehen, von denen die
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Warmmiete
beträgt etwa 650 Euro.

Es kommt auf die Mietobergrenze in dem Wohnumfeld an, zu erfragen
beim zuständigen Wohnungsamt.
Wenn die Mietobergrenze, als Beispiel 300,EURO beträgt, dann werden
auch nur 300,EURO Warm-Miete berücksichtigt.
Also ist es egal ob man vieleicht eine Miete von 650,EURO bewältigen
muß.
Beim Einkommen zählt die Brutto-Rente.
Wenn man einen GbD (Grad der Behinderung) von 100% hat, gibt es
zusätzlich einen Freibetrag.
Bei einen GdB unter 100%, aber mit Pflegestufe, dann gibt es den
Freibetrag auch.

Gruß Iwan

Hallo,

zunächst sind Rentner keine "galaktischen Menschen ", die gibt es derzeit nur im Fußball, nämlich bei Real Madrid und dem SV Werder Bremen. Deshalb haben sie, sofern das Einkommen - so wie hier - nicht ausreicht, um den sozialhilferechtliche Bedarf zu garantieren, einen Wohngeldanspruch. Das heißt och nicht, das auch Wohngeld gezahlt wird. Nach dem WoGG ( §§ 10 ff ) entsteht ein zahlungsanspruch nur dann, wenn das Einkommen, unter Abzug von diversen Freibeträgen, entsprechend ist. Darüber hinaus wird die Mietbelastung berücksichtigt ( §§ 5 ff WoGG ). Hier wird eine findige Tabelle angewandt, die nach Famlienmitgliederzahl, Wohnungsalter, Ausstattung etc. aufgeschlüsselt ist. Ich empfehele: Zum Sozialamt gehe, eine sozialhilferechtliche Bedarfsrechnung erstellen lassen, beim Wohnungsamt einen Antrag nach dem WoGG stellen. Und zwar bald, wovon leben die Beiden??? Profi-Kicker sind sie ja wohl nicht!!! Viel Erfolg! Gruß Jürgen

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