Hallo zusammen,
Folgendes fiktives Szenario:
Student A ist nicht mehr Bafög berechtigt und möchte daher für die Dauer seiner Abschlussarbeit Wohngeld beantragen. Für die Berechnung des Einkommens ist hierbei das Jahreseinkommen geteilt durch 12 ausschlaggebend (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
Student A beendet sein Studium im Idealfall im September. Wenn alles gut läuft besteht also die Möglichkeit, dass er noch 3 Monate in diesem Jahr vollzeit arbeiten wird und durch das Einkommen in diesen Monaten die Einkommensgrenze überschreiten wird.
Es kann aber genausogut passieren, dass Student A länger für seine Abschlussarbeit benötigt oder nicht direkt im Anschluss an sein Studium eine Arbeitsstelle findet.
Aus rein theoretischem Interesse ergeben sich für mich folgende Fragen:
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Welches Einkommen muss Student A bei der Antragsstellung angeben? Sein aktuelles Einkommen mal 12 oder muss er ein fiktives Einkommen, welches ab einem fiktiven Datum Ende des Jahres gezahlt werden könnte mit einrechnen?
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Angenommen Student A lässt nur sein aktuelles Einkommen in die Berechnung des Monatseinkommens einfließen und enthält dem entsprechend Wohngeld. Was passiert im Falle, dass Student A tatsächlich am Ende des Jahres soviel verdient, dass das Jahreseinkommen zu hoch für Wohngeld ist?
a) nichts
b) er muss das erhaltene Wohngeld zurückzahlen
c) er hätte beim Antrag davon ausgehen können und ihn erwartet nun ein Bussgeld- oder Strafverfahren
Vielen Dank und Gruß
rantanplan
Hallo,
Student A beendet sein Studium im Idealfall im September. Wenn alles gut läuft besteht also die Möglichkeit, dass er noch 3 Monate in diesem Jahr vollzeit arbeiten wird und durch das Einkommen in diesen Monaten die Einkommensgrenze überschreiten wird.
Es kann aber genausogut passieren, dass Student A länger für seine Abschlussarbeit benötigt oder nicht direkt im Anschluss an sein Studium eine Arbeitsstelle findet.
Aus rein theoretischem Interesse ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Welches Einkommen muss Student A bei der Antragsstellung angeben? Sein aktuelles Einkommen mal 12 oder muss er ein fiktives Einkommen, welches ab einem fiktiven Datum Ende des Jahres gezahlt werden könnte mit einrechnen?
Es wird auf das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen abgestellt, wobei für diese Prognose auf die vergangenen 12 Monate zurückgegriffen werden kann. Irgendetwas, dass mal irgendwann gezahlt werden könnte, ist irrelevant. Kommt es im bewilligunsgzeitraum zu einer nennenswerten Erhöhung des Einkommens wird ggf.neu berechnet.
- Angenommen Student A lässt nur sein aktuelles Einkommen in die Berechnung des Monatseinkommens einfließen und enthält dem entsprechend Wohngeld. Was passiert im Falle, dass Student A tatsächlich am Ende des Jahres soviel verdient, dass das Jahreseinkommen zu hoch für Wohngeld ist?
a) nichts
b) er muss das erhaltene Wohngeld zurückzahlen
c) er hätte beim Antrag davon ausgehen können und ihn erwartet
nun ein Bussgeld- oder Strafverfahren
Also b ist auf jeden Fall fasch. Wenn sich das Einkommen erhöht (mehr als 15%) wird neu berechnet und bei ausreichend hohem Einkommen wird eben nichts mehr gewährt ab diesem Zeitpunkt.
Für c käme es nun drauf an, wie wahrscheinlich es zur Antragsabgabe es war, dass dieses Einkommen fließen wird. Da aber nicht mal der Abschluss des Studiums sicher war (oder war das Ergebnis bereits vorher abgesprochen?), kann wohl auch nicht mit der notwendigen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass dieses Einkommen fließen wird. Die Wohngeldstelle wird dann bestenfalls den Bewilligungszeitraum zunächst bis dahin gehen lassen und man muss dann entweder einen neuen stellen oder die geschichte hat sich von selbst erledigt.
Grüße