Hallo,
nehmen wir an, Student A wohnt in der Stadt in der er studiert mit erstem Wohnsitz in einer eigenen Wohnung (der Vater von Student A hat diese auf des Vaters Namen damals angemietet).
Student A hat einen Job aus dem er im Schnitt im Jahr weniger als 7.000,00 EURO erhält. So, dass noch Kindergeld gezahlt wird, das Kindergeld fällt aber mit Erreichung des 25. Lebensjahres im März 2009 weg.
Wohnung kostet kalt 280,00 EURO für 25 qm plus Nebenkosten.
Kann Student A dafür Wohngeld erhalten.
Student A lebt im wesentlichen aus den Einnahmen seines Jobs.
Werden da auch die Einkünfte der Eltern des Studenten A mit in die Berechnung eingebracht - auch wenn Student A völlig autark in seiner Wohnung lebt?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sich das Wohngeld für solche Fälle jetzt zu Gunsten der Empfänger verändert habe???
Weiß jemand näheres?
Wäre dankbar für jede Hilfe, denn auch in Studentenkreisen am Studienort von A weiß man nichts genaueres…
Weiß noch jemand ob es was kostet, wenn der Antrag bei der Behörde abgelehnt wird?
Grüße
Marie
Hallo Marie,
bei Studenten ist die Wohngeldberechtigung an das Bafög gekoppelt. Hat A jemals einen Bafög-Antrag gestellt? Nur, wenn das Bafög nicht mehr gewährt wird (wegen Überschreitung der Regelstudienzeit z. B.), gibt es Wohngeld.
Der Bafög-Antrag (wie auch alle andere Anträge) kostet nichts, außer Zeit und Nerven. Dabei wird allerdings das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Ich weiß auch nicht, wie es sich verhält, wenn der Vater als Mieter eingetragen ist. (Oder habe ich das falsch verstanden?)
Gruß sannah
bei Studenten ist die Wohngeldberechtigung an das Bafög gekoppelt. Hat A jemals einen Bafög-Antrag gestellt?
NEIN!
Nur,wenn das Bafög nicht mehr gewährt wird (wegen Überschreitung der Regelstudienzeit z. B.), gibt es Wohngeld.
Das heißt, er hat nie BAföG bekommen, also bekommt er auch kein Wohngeld?
Der Bafög-Antrag (wie auch alle andere Anträge) kostet nichts, außer Zeit und Nerven. Dabei wird allerdings das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Ich weiß auch nicht, wie es sich verhält, wenn der Vater als Mieter eingetragen ist. (Oder habe ich das falsch verstanden?)
Bafög haben die Eltern von Student A oder er selber genau DESHALB nicht beantragt und weil die Eltern von Student A wohl ein wenig zu viel verdienen.
Wird denn auch für die WOHNGELD-Bewilligung das Einkommen der Eltern hinzugerechnet oder NUR der Job von Student A?
Der Vater von Student A ist als Mieter eingetragen, einfach weil Student A zu Studienbeginn ohne eigenes Einkommen diese Wohnung nicht bekommen hätte, könnte man aber wahrscheinlich ja ändern lassen.
Ist also Student A in seiner Wohnung mit seinem Job um die 7 000 € jährlich jetzt Wohngeld-berechtigt?
Danke für die Antwort.
Grüße
Marie
Hallo Marie,
ich zitiere von http://www.uni-pur.de/wohngeld.php:
"Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):
* es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
* bei Ausländern, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen
* die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
* der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen
* Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund
* eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
* bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist
* die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden"
Andernfalls sollte A leer ausgehen; ein mutmaßlich zu hohes Einkommen der Eltern gehört augenscheinlich ebenso dazu. Aber: Versuch macht kluch, einfach mal probieren!
Gruß sannah
Hallo,
DANKE, dann könnte Student A ja einfach mal versuchen, Wohngeld zu beantragen.
Grüße
Marie
Hallo,
es gibt verschiedene Wohngeldrechner. Einer davon wäre hier:
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…
Agnes
Hallo,
[MOD] Vorposting gelöscht
ich denke, dass das Wohngeldamt einen gesunden jungen Mann fragen würde, warum er nur so wenig verdient – oder etwa nicht? Vllt. schauen die ja auch komisch, wenn er in einer bekannten großen deutschen Studi-Stadt wohnt, im Studi-Alter ist und selber studentisch krankenversichert ist mit diesem ominösen 59,00thinsp;€ studentischer mtl. Beitrag…oder?
Aber es ist glaub ich gut, dass du es nicht schreibst, oder?
Grüße
Marie
Hallo Agnes,
es gibt verschiedene Wohngeldrechner. Einer davon wäre hier:
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…
DANKE für den Rechner. Demnach müßte Student A Wohngeld bekommen. Zählt denn hier auch das Kindergeld, welches die Eltern von Student A noch bis März 2009 bekommen?
Und das Einkommen der Eltern - zählt es auch - obwohl Student A autark an seinem Studienort lebt?
Grüße
Marie
Hallo,
Zählt denn hier auch das Kindergeld, welches die
Eltern von Student A noch bis März 2009 bekommen?
Und das Einkommen der Eltern - zählt es auch - obwohl Student
A autark an seinem Studienort lebt?
es zält das Einkommen dessen, der Wohngeld beantragt. Und wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind, bzw. ihrem sohn Geld geben ist das sein Einkommen. Und Kindergeld gehört normalerweise auch zum Einkommen.
Aber es ist eigentlich gar nicht schwer, im Netz was zu Wohngeld zu finden. Dein Sohn kann sich ja auch auf der Wohngeldstelle beraten lassen.
Wohngeld hängt auch ab, von Wohnort/Bundesland.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/opt/diwo/help/…
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnrau…
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/?..
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index…
Agnes
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DESHALB nicht beantragt und weil die Eltern von Student A wohl
ein wenig zu viel verdienen.
Ist das offensichtlich? Meine Freundin musste auch mal erst einen Antrag auf Bafög stellen und berechnen lassen, bis sie Wohngeld bekommen konnte. FALLS du das auch machen musst informiere dich am besten jetzt gleich bei der Wohngeldstelle. Anträge auf Bafög können 4 Monate auf sich warten lassen.
Der Vater von Student A ist als Mieter eingetragen, einfach
weil Student A zu Studienbeginn ohne eigenes Einkommen diese
Wohnung nicht bekommen hätte, könnte man aber wahrscheinlich
ja ändern lassen.
Ich hatte meine erste Wohnung auch mit Bafög gemietet. Zur Absicherung gabs es eine Bürgschafterklärung (oder wie das hieß) eines Elternteils. Wobei du ja sogar eigenes Einkommen hast (also durch Arbeit, ohne Zuschüsse), um für die Miete aufzukommen. Ich würde den Mietvertrag auf jeden Fall ändern lassen.
Danke für die Antwort.
Grüße
Marie
Grüße Isabell
Hallo Agnes,
danke für die Antwort und die Links.
Mein Sohn studiert und wohnt in Rheinland-Pfalz.
Grüße
Marie
Hallo,
Ist das offensichtlich?
Ne, nur wenn die Gehaltsbescheinigungen fordern…
Meine Freundin musste auch mal erst
einen Antrag auf Bafög stellen und berechnen lassen, bis sie
Wohngeld bekommen konnte. FALLS du das auch machen musst
informiere dich am besten jetzt gleich bei der Wohngeldstelle.
Anträge auf Bafög können 4 Monate auf sich warten lassen.
Oh weia VIER Monate…:
Ich hatte meine erste Wohnung auch mit Bafög gemietet. Zur
Absicherung gabs es eine Bürgschafterklärung (oder wie das
hieß) eines Elternteils.
Geht ja auch.
Wobei du ja sogar eigenes Einkommen
hast (also durch Arbeit, ohne Zuschüsse), um für die Miete
aufzukommen. Ich würde den Mietvertrag auf jeden Fall ändern
lassen.
O. k. müßten wir mal mit dem Vermieter reden. Vllt. sollte er zunächst ZUERST mal einen Antrag auf Wohngeld stellen und dann mal sehen was sich tut.
Grüße
Marie