X arbeitet seit 4 Monaten als studentische Aushilfe in der Gastronomie. Der AG des X hat die Anmeldung in den ersten 3 Monaten vernachlässigt und X erst im 4 Monat angemeldet.
So… Um Wohngeld zu beantragen, muss X eine Verdienstbescheinigung einreichen. X hatte aber im Vorfeld schon angegeben, dass er seit 4 Monaten für das Unternehmen arbeitet.
Kann es für X und für dessen AG zu Problemen kommen, wenn er in die Verdienstbescheinigung alle 4 Monate einbezieht?
Sind denn die üblichen Mittel (Eltern haben PFLICHT zur Unterstützung bei Erstausbildung oder eben Bafög) hier nicht zutreffend? Dann kann man sich den Antrag nämlich gleich sparen…
Sind denn die üblichen Mittel (Eltern haben PFLICHT zur
Unterstützung bei Erstausbildung oder eben Bafög) hier nicht
zutreffend? Dann kann man sich den Antrag nämlich gleich
sparen…
Und? Ist doch sein Problem… Das Recht, einen Antrag zu stellen, können wir ihm wohl kaum absprechen!
Das war die Frage:
Kann es für X und für dessen AG zu Problemen kommen, wenn er
in die Verdienstbescheinigung alle 4 Monate einbezieht?
Jedenfalls war mein Beitrag noch deutlich hilfreicher als deiner, der irgendwie gar keinem Zweck diente…
Und jetzt geh zurück in dein Troll-Loch, schusch-schusch.
Jedenfalls war mein Beitrag noch deutlich hilfreicher als
deiner, der irgendwie gar keinem Zweck diente…
Das ist nicht wahr, er diente dazu, aufzuzeigen, dass Hinweise wie „Redet doch mal miteinander“ oder „ich hätte einen anderen Vorschlag“ ins Plauderbrett gehören und bei der Diskussion über abstrakte Fälle nichts verloren haben.
Und wenn ich das hier lese
Und jetzt geh zurück in dein Troll-Loch, schusch-schusch.
X hat keinen Anspruch auf Bafög -Altersbedingt. Daher spielt dies keine Rolle. Er muss nur noch diesen einen Nachweis erbringen.
Werden solche Nachweise denn geprüft? Bzw. dem Finanzamt weiter geleitet? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Sozialamt bzw die Wohngeldstelle dies prüft…