Wohngeld für Studierende

Hallo,

ich habe eine dringende Frage bezüglich des Themas Wohngeld:

Soweit mir bekannt ist, können Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keinen Anspruch auf Unterhalt vom Staat oder von ihren Eltern haben, Wohngeld beantragen.

All dies trifft auf meine Situation zu, denn ich bin Studierender und habe zum Einen das 27.Lebensjahr überschritten (=> kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern) und zum Anderen ist die BAföG-Förderhöchstdauer überschritten. Ferner spricht auch meine finanzielle Situation für den Erhalt von Wohngeld, da ich die entsprechende Einkommensgrenze nicht erreiche.

Ich habe daraufhin versucht einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Jedoch teilte man mir mit, dass ich nicht antragsberechtigt bin, da ich als Studierender nicht bei meinen Eltern wohne. (…so das einzige entscheidende Argument der Betreuerin auf dem zuständigen Amt).

Ehrlich gesagt finde ich dieses Argument nicht sehr schlüssig, denn wenn ich bei meinen Eltern wohnen würde, so zahle ich doch keine Miete und bin erstrecht nicht antragsberechtigt!
Auch für den Fall, dass ich meinen Eltern Miete zahle: Es macht doch keinen Unterschied wo ich die Miete bezahle!

Die Argumentation der Betreuerin ist für mich in jedem Fall nicht nachvollziehbar.
Aus diesem Grund frage ich hier mal nach, ob es jemanden gibt, der damit etwas Erfahrung hat und mir weiter helfen könnte.

…bin für jeden Ratschlag und Hilfe dankbar!

Gruß
stephan

Hallo,

Soweit mir bekannt ist, können Studierende, die nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keinen Anspruch auf
Unterhalt vom Staat oder von ihren Eltern haben, Wohngeld
beantragen.

Genau!

All dies trifft auf meine Situation zu, denn ich bin
Studierender und habe zum Einen das 27.Lebensjahr
überschritten (=> kein Anspruch auf Unterhalt von den
Eltern) und zum Anderen ist die BAföG-Förderhöchstdauer
überschritten. Ferner spricht auch meine finanzielle Situation
für den Erhalt von Wohngeld, da ich die entsprechende
Einkommensgrenze nicht erreiche.

Hast eigentlich gute Chancen.

Ich habe daraufhin versucht einen Antrag auf Wohngeld zu
stellen. Jedoch teilte man mir mit, dass ich nicht
antragsberechtigt bin, da ich als Studierender nicht bei
meinen Eltern wohne. (…so das einzige entscheidende Argument
der Betreuerin auf dem zuständigen Amt).

Diese begründung ist völig abwegig!

Ehrlich gesagt finde ich dieses Argument nicht sehr schlüssig,
denn wenn ich bei meinen Eltern wohnen würde, so zahle ich
doch keine Miete und bin erstrecht nicht antragsberechtigt!
Auch für den Fall, dass ich meinen Eltern Miete zahle: Es
macht doch keinen Unterschied wo ich die Miete bezahle!

Eben, macht dann ja keinen Sinn.

Die Argumentation der Betreuerin ist für mich in jedem Fall
nicht nachvollziehbar.
Aus diesem Grund frage ich hier mal nach, ob es jemanden gibt,
der damit etwas Erfahrung hat und mir weiter helfen könnte.

Erfahrung? Leider nicht wirklich. Aber schau mal hier:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/bafog.htm

Wer als Student nicht Bafög-Berechtigt ist, kann Wohngeld beantragen.

Probiers nochmal! Viel Glück!
meli

ja, ja, diese Wohngeldstellen. Ich habe das Gefühl das die einen Bonus bekommen, für jeden abgelehnten Antrag.

Wenn du studierst und kein Bafög bekommst wird zuerst angenommen, das man dann eben zuviel Geld hast um Bafög zu bekommen und dir dann natürlich auch kein Wohngeld zusteht.

Hilfreich dagegen: Bafög Vorantrag stellen (der Dauert dann nicht so lange wie ein normaler Antrag)Den Ablehnungsbescheid mit Begründung kann man dann den Leutchen von der Wohngeldstelle unter die Nase halten.

Wohnen mußt du 100% NICHT bei deinen Eltern. Das ist etwas, was ich auch noch nie gehört habe. Gemeldet bist du da auch nicht mehr, oder?

Passieren kann auch noch folgendes: Man muß ja aufschreiben, wieviel Geld man zur Verfügung hast. Wenn das abzüglich der momentanen Miete unter dem Existenzminimum liegt, wird gerne mal angenommen, das man noch unangegebene Verdienste hat und wieder war dAs nichts mit Wohngeld! „Tut mir leid, sie haben zuwenig Geld dafür“, oder was???

Hilfreich dagegen (bin gerade am Austesten) nachfolziehbar aufschreiben, wie man mit dem wenig Geld überleben kann. Mancher Asta hat da sogar einen Vordruck für :wink:

Nur Vorsicht: Manchmal wir irgendetwas zusätzlich angerechnet, Z.B. ein Auto, das man fährt aber nicht auf den eigenen Namen angemeldet ist. Dann ziehen die einiges für Sprit ab. Bei mir hat da nur geholfen nachzuweisen, das ich noch nicht einmal einen Führerschein habe. Was man mit einem solchen dagegen begründet weiß ich nicht.

Melanie (auch Wohngeldstellen geschädigt)