Wohngeld für Stundenten?

hallo,
also ich bekomme kein bafög mehr, auf grund mehrerer fachwechsel. bin dann eher zufällig auf die sache mit dem wohngeld gestoßen.
gestern war ich dann mal auf dem amt, um mich beraten zu lassen. aber erstmal ganz ganz große ernüchterung!!!
der sachbearbeiter meinte nämlich, dass ich keinen anspruch auf wohngeld habe, da ich weder ein kind habe noch vorher EINE AUSBILDUNG absolviert und mind. EIN HALBES JAHR gearbeitet habe.
ich habe schon überall rumgesucht aber diesbezüglich noch nichts gefunden.
weiß da jemand näheres zu?
nochwas zu mir: bin 26, ledig, keine kinder, mini-job,
gewerbe, kurzfristige beschäftigung, krankenversicherung bezahlt meine mama. mindesteinkommen sollte ich also schaffen.
also hat mich der typ eventuell verarscht oder bin ich gearscht und hab keinen anspruch auf förderung???
schon mal vielen dank!!!

Hallo,
Kein Anspruch auf Wohngeld, da du theoretisch Anspruch auf Bafög hättest. Wenn du durch mehrfachen Fachwechsel o.ä. deinen Anspruch auf BaföG verspielt hast: Pech gehabt, selber Schuld

Sorry wenn das hart klingt, aber genauso durfte ich es mir damals auch anhören

Gruss Backs

ich dieses hier auf uni-pur gefunden:

"Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):
-es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
-bei Ausländern, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen
-die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
-der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen

-Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund

-eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
-bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach
gegeben ist
die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden"

wie ist das dann zu verstehen?
irgendwie blick ich da nicht mehr durch.
der berater meinte ja zu mir, es läge nicht am fachrichtungswechsel, sondern daran, dass ich kein kind und keine ausbildung habe…

irgendwie verwirrend… also ihr schlauen köpfe :wink:

Hej Snört,

  1. Stundenten? :smile:))
  2. Grundsätzlich geht nur eine Sozialleistung gleichzeitig, entweder Bafög oder Wohngeld oder Hartz IV. Ein Satz hat sich mir - aus eigener Erfahrung - eingeprägt: Wem Bafög dem Grunde nach versagt wurde (Fachwechsel!), der hat Anspruch auf Wohngeld. Nur, dass diese Regel manch einem Sachbearbeiter nicht bekannt ist.