Wohngeld fürs Kind und Hartz4-hilfe!

Hallo liebe Leute,bin zufällig auf dieses Forum gestoßen somit wollte ich gleich um Hilfe bitten.
Zu meinem Fall:
Ich bin alleinerziehende Mutter eines 1,5 Jährigen Sohnes wir wohnen in 2 Zimmerwohnung in Bayern.Mein Sohn bekommt Unterhalt vom Vater 202 Euro plus Kindergeld,ich bekomme 359 plus 149,57 wird vom Amt für meine Miete übernommen(die Warmmiete beträgt 310 Euro)dann bekamm ich ein schönes Brief von der Arge,die meint ich soll Wohngeld für mein Sohn beantragen gesagt getan am 14.05.2010 ist der Antrag bei denen eingegangen.Heute bekomme ich den Bescheid mein Sohn bekommt 95 Euro monatlich Wohngeld wird auch ab dem 01.08.2010 auf mein Konto eingezahlt…ABER die Nachzahlung vom 14.05-07.2010 von 285 Euro wird an Arge ausgezahlt.Damit die Arge nachrechnen kann,ob die mir mal zuviel gezahlt hat oder nicht,wenn alles in Ordnung ist so wurde es mir heute am Telefon erklärt,dann bekommen Sie ja dieses Geld zurück von der Arge…Jetzt meine Frage meinem Sohn steht Wohngeld zu,er fällt aus der Bg. ist es rechtens,dass Wohngeldstelle das Geld nicht direkt mir die NAchzahlungen überweist,sonder der Arge?
Ich danke euch im voraus.

Hallo Juljascha

So richtig kann ich die Frage wahrscheinlich nicht beantworten, weil ich vorläufig ein paar Sachen noch nicht ganz kapiere:

Ich bin alleinerziehende Mutter eines 1,5 Jährigen Sohnes wir wohnen in 2 Zimmerwohnung in Bayern.Mein Sohn bekommt Unterhalt vom Vater 202 Euro plus Kindergeld,ich bekomme 359 plus 149,57 wird vom Amt für meine Miete übernommen(die Warmmiete beträgt 310 Euro)

  1. Wieso wird nicht die ganze Miete übernommen? Wurden denn überhaupt jemals die Kosten für Unterkunft für deinen Sohn von der Arge bezahlt?
  2. Wieso bekommst du keinen Mehrbedarf für Alleinerziehende? Hast du noch anderes Einkommen außer diesem hier?

Heute bekomme ich den Bescheid mein Sohn bekommt 95 Euro monatlich Wohngeld wird auch ab dem 01.08.2010 auf mein Konto eingezahlt…ABER die Nachzahlung vom 14.05-07.2010 von 285 Euro wird an Arge ausgezahlt.Damit die Arge nachrechnen kann,ob die mir mal zuviel gezahlt hat oder nicht

Das können die nur nachrechnen, wenn sie das Geld auf dem Konto haben? Hm, merkwürdige Rechenschwäche, unter der die da leiden.

Grundsätzlich können die das Geld einbehalten, wenn sie - wie es eigentlich normal gewesen wäre - die Miete für deinen Sohn die ganze Zeit bezahlt hätten. Dann würde das mit der Wohngeldnachzahlung verrechnet. Es scheint mir aber, dass sie viel zu wenig zahlen.

Ich komme auf einen Gesamtbetrag von 682,36, den sie dir monatlich zahlen müssten, vom Tag der Antragstellung bis zum 31.07.

Bedarf:
Mutter: 351,-
Mehrbedarf alleinerziehend 36 % bei einem Kind unter 7 Jahren: 126,36
Miete: 310
Kind: 281
Zusammen: 1068,36
abzüglich Unterhalt Kind: 202
Kindergeld: 184
Saldo: 682,36

Der Unterhalt dürfte zwar eigentlich nicht einfach so in einen Topf geworfen werden, aber da er geringer ist als der Bedarf des Kindes, ist es egal.

Wenn dein Kind Wohngeld bekommt (das ist ja erst ab August der Fall), dann gehen noch mal 95 Euro ab, dann wären wir bei 587,36 Euro Alg 2 monatlich. Das ist immer noch mehr als das, was du bisher kriegst.

Ich würde gegen den Bescheid auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Wenn in deinem Bericht hier irgendwelche Angaben fehlten, mag es anders sein, aber wenn es so ist, wie du schreibst, stimmt das auf keinen Fall so.

ist es rechtens,dass Wohngeldstelle das Geld nicht direkt mir die NAchzahlungen überweist,sonder der Arge?

Ob das rechtens ist, weiß ich nicht ganz genau, es ist aber keinesfalls rechtens, wenn die Arge es nicht direkt an dich weiterleitet, sondern erst noch mal monatelang dieses Geld benötigt, um ordentlich rechnen zu können. So schlecht ausgebildet werden die doch auch nicht sein um nicht zu wissen, dass sie die ganze Zeit zu wenig zahlen. - Aber wer weiß.

Falls du die Paragraphen brauchst, in denen das drinsteht, oder sonst eine Frage hast, dann schreib mich nochmal an. - Es ist sehr sinnvoll, im Widerspruch direkt ein paar Paragraphen zu erwähnen.

Viele Grüße

hallo,ich danke Ihnen für so schnelles Antworten.Mir geht es wirklich nicht gut,ich fühle mich wie ein Tier behandelt.Aber ich versuche noch Ihre Fragen zu beantworten:
Mehrbedarf bekomme ich nicht,weil der Vater des Kindes in dem selben hochhaus lebt,aber definitiv nicht bei uns,wir verstehen uns aber wir sind definitiv nicht zusammen.
Nein ich bekomme keinen cent mehr als ich hier angegeben habe.
Auf meine Anfrage bei der Arge,warum ich 149,57 übernommen bekomme sagte die zu mir weil meine Tochter zu viel bekommt als von der Arge von den Bescheiden steht es "anrechtbares Einkommen:299KDU"bedeutet es für mich,dass ich diese Nachzahlung bekomme oder doch nicht?Was denken Sie?

Hallo nochmal

Mehrbedarf bekomme ich nicht,weil der Vater des Kindes in dem selben hochhaus lebt,aber definitiv nicht bei uns,wir verstehen uns aber wir sind definitiv nicht zusammen.

Anscheinend geht es bei der Einstufung ‚alleinerziehend‘ nicht darum, ob man zusammen ist, sondern ob man eine der Personen ist, „die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen“ (§ 21 Abs 3 SGB 2).

Wenn dein Ex-Mann sich also nicht unerheblich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt, dann trifft es mit dem alleinerziehend wohl tatsächlich nicht zu. Wenn er es aber nicht tut, dann sollte man dem widersprechen.

Wenn du nicht ganz sicher bist, dann führe eine Zeit lang (vielleicht 2 bis 3 Wochen) darüber Buch, was er tut. Dann frage vielleicht noch mal in einem Alleinerziehendenforum nach, wie das zu sehen wäre. Ich glaube jedenfalls, dass es schon so sein müsste, dass man regelmäßig mindestens halbe Tage zuverlässig kinderfrei haben müsste, und auch regelmäßig mal abends.

ABER: Wenn du wirklich nicht ganz sicher bist, solltest du sofort fristgerecht Widerspruch einlegen! Die genaue Begründung kann man nachreichen, und zurücknehmen kann man den Widerspruch immer noch!

Auf meine Anfrage bei der Arge,warum ich 149,57 übernommen bekomme sagte die zu mir weil meine Tochter zu viel bekommt als von der Arge von den Bescheiden steht es „anrechtbares Einkommen:299KDU“

Es gibt also noch eine Tochter? Wie alt ist sie denn, und wo wohnt sie? Was für eine Art von Einkommen hat sie? Kriegst du Kindergeld für sie?

Wenn die Angaben unvollständig sind, ist es mir nicht möglich, richtig darauf zu antworten.

Mir geht es wirklich nicht gut,ich fühle mich wie ein Tier behandelt.

Um das auszuhalten, wäre es gut sich folgendes klazumachen:

  1. Es liegt nicht an dir, wenn sie dich so behandeln. Du bist nicht dafür verantwortlich.

  2. Du machst einen extrem wichtigen und anspruchsvollen Job. Das weiß zwar wohl eigentlich jeder, denn wenn du ihn nicht tun würdest, dann würde man dir die Schuld an allem geben, was deinem Kind später nicht gelingt. Aber irgendwie ist es anscheinend politisch nicht gewollt, dass diese Arbeit anerkannt wird. Irgendwie werden Mütter, die sich normal (also sehr viel) um ihr kleines Kind kümmern und es nicht mit 1 Jahr in die Krippe geben mögen, lächerlich gemacht, von nicht ganz wenigen Leuten. Gerade so, als könnte man die Baby- und Kleinkindbetreuung ohne Schaden ersatzlos streichen, so wie Rauchen oder sowas.

  3. Die Sachbearbeiter, mit denen du zu tun hast, sind nur die untersten Handlanger dieses Systems. Sie sind oft schlecht ausgebildet, und kriegen ihre Richtlinien.

  4. Deine Kinder werden - wenn sie gut erzogen und erfolgreich sind - mal in erster Linie die hohen Renten*) von genau denen finanzieren müssen, die sich jetzt für was Besseres halten. Du bist also einer der wichtigen Leistungsträger dieses Landes. - (* Deine Rente dagegen wird voraussichtlich sehr klein ausfallen.)

Wenn man sehr von oben herab behandelt wird, wie ein Schmarotzer oder als würde man den ganzen Tag nur vor dem Flachbildschirm rumhängen und rauchen, dann kann man höflich und ruhig sagen, dass man so nicht behandelt werden möchte, und darauf hinweisen, dass die Vorurteile des Gegenübers nicht zuträfen. Nicht schimpfen und ausrasten, auch nicht jammern, das bewirkt eher das Gegenteil!

(Übrigens, nebenbei gesagt, da kann man mal sehen, wie wir Tiere behandeln.)

Viele Grüße

hallo Vielen DANK für Ihre Antworten.Ich danke Ihnen wirklich…
Zu Ihrer Anfrage wegen schreibfehler wegen der Tochter,nein ich habe keine Tochter es war blos so,dass ich mich mal angemeldet hatte und nicht wollte,dass vielleicht der mich kennt meine ganze Geschichte und Sorgen kennt deswegen das mit der tochter,aber dennoch hab ich mich für die Wahrheit entschieden.
Ja ich werde Ihren Rat befolgen und mir mal alles aufschreiben,denn niemand macht es wie z.B. den kleinen mal zu sich nehmen.Er hat ja seine eigene FAmilie aufgebaut,es ist kompliziert aber wahr.
Ich danke Ihnen schon im voraus.

hallo Vielen DANK für Ihre Antworten.Ich danke Ihnen wirklich…

Halle, gerne geschehen.

Zu Ihrer Anfrage wegen schreibfehler wegen der Tochter,nein ich habe keine Tochter

Heißt das, dass man diesen ganzen Satz streichen kann:
„Auf meine Anfrage bei der Arge,warum ich 149,57 übernommen bekomme sagte die zu mir weil meine Tochter zu viel bekommt als von der Arge von den Bescheiden steht es „anrechtbares Einkommen:299KDU““

Oder muss man anstatt Tochter sich den Sohn denken? Aber der kriegt doch gar keine 299 Euro, sondern nur 202. Und KDU heißt ja immer Kosten der Unterkunft. Oder sond 299 KDU als Bedarf bewilligt? Ich verstehe es irgendwie nicht.

Wenn es diese Tochter gar nicht gibt, sondern nur den Sohn, und der wie gesagt 202 Euro Unterhalt bekommt, dann müsste auf jeden Fall noch was nachgezahlt werden.

Ich kann aber nur dazu raten, schon mal Widerspruch einzulegen. Wenn die vier Wochen rum sind, und man keinen Widerspruch eingelegt hat, kann man nichts mehr machen, auch wenn die noch so viele Fehler gemacht haben.

Und die Hartz-4-Bescheide sind sehr oft fehlerhaft.

Wenn es zu kompliziert ist, kann ich auch eine Seite verlinken, auf der man sich eine Beratungsstelle raussuchen kann.

Viele Grüße