Wohngeld futsch? Falsche Kontonummer angegeben!

Hallo,

bei der Antragsstellung zum Wohngeld habe ich ausversehen eine alte Girokontonummer von mir angegeben. Die alte Kontonummer habe ich leider noch sehr im Kopf eingeprägt, dass Konto allerdings vor mehr als 2 Jahren gekündigt. Aufgrund meines Flüchtigkeitsfehlers ist nun ein vierstelliger Betrag, der mir zusteht, verschwunden. Als ich festgestellt habe, dass das Geld nicht bei mir eingeht, habe ich die sofort das WG-Amt angerufen und ihnen meinen Fehler mitgeteilt. Daraufhin hat man mich gebeten, meine Hausbank aufzusuchen. Ich sollte mir dort schriftlich bestätigen lassen, dass dieses alte Konto von mir nicht mehr existiert und von mir gekündigt wurde. Dieses tat ich und überreichte den Beleg dem Amt. Daraufhin hat das Amt über die Landeszentralbank Berlin einen Suchauftrag gestellt und festgestellt, dass die vierstellige Summe bei einer Dame aus Düsseldorf gelandet ist, die zufällig exakt die selbe Kontonummer hat, wie ich sie früher hatte. Die Dame verweigert nun laut Ergebnisprotokoll die Herausgabe. Das Amt hat mir mitgeteilt, dass sie für mich nichts mehr weiter tun können. Meine Hausbank bzw. die Bankkauffrau dort hat mir empfohlen, sofort Anzeige bei der Polizei gegen diese Dame zu erstatten, man könne nichts weiter für mich tun. Das habe ich getan.

Was mache ich nun? Anwalt?

gruesse

guten morgen ,

auch wenn du die falsche bankverbindung angegeben hast ,und den irrtum direkt richtig gestellt hast (und anhand von bestätigungsbelegen nachgewiesen hast das das konto nicht mehr besteht)

hast du alles richtig gemacht …den (ich weiss nicht genau ob das bei allen banken so ist ) die banken haben ihre geschäftsbedingungen zum 01.01.2010 geändert ,die ganz klar regeln ,das wenn eine überweisung auf ein falsches konto erfolgt ist ,das der überweeisende sich selbst darum kümmern muss das geld wieder zu bekommen (früher wurde ja automatisch zurückgebucht wenn irgendwas nicht stimmte )

in dem fall muss aber die wohngeldstelle tätig werden ,da sie ja auch die buchungsunterlagen und deinen nachweis das die kontoverbindung nicht deine ist hat!

auch wenn die dame die herausgabe verweigert ,handelt es sich rechtlich um diebstahl und muss angezeigt werden ,da es sich um sozialgeld handelt und nicht um privates muss eigentlich das amt tätig werden und den betrag einfordern !

die wohngeldstelle hat dir ja die leistung bewilligt also kann sie jetzt auch nicht sagen "pech gehabt "

an deiner stelle würde ich erstmal zum amtsleiter der wohngeldstelle gehen und mit ihm sprechen ,normalerweise muss das amt das geld zurückfordern (den der staat hat nichts zu verschenken )

wenn das nichts hilft dann ab zum bürgermeister ,fall schildern und schauen was er dazu sagt ,und dann erst gegebenenfalls anzeige erstatten !
wenn du dich wirklich selbst darum kümmern musst

brauchst du keinen anwalt ,du kannst einen formlosen antrag beim gericht stellen „missbrauch von sozialleistungen " dann wird der staatsanwalt,richter und gerichtsvollzieher ganz flott“

das kostet dich auch kein geld !

Hallo Ringelmuetze,
ich rate Dir dringend an, sofort eine Anwaltskanzlei
einzuschalten. Solltest Du Dir keinen Anwalt leisten können, kannst Du Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.

Für weitere Fragen und auch zur Unterstützung, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Gruß zurück

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Anwalt auf jeden fall.
Lt. BGB gilt, was als verbraucht gilt, ist weg.
ABER: es gibt auch den bösgläubigen Erwerb, d.h.,
wenn sie hätte sehen können, daß das Geld ihr nicht zusteht, darf sie es nicht behalten.
Ich würde auf jeden fall was unternehmen.

Grüße,

Sabine Mauer

Hallo,
leider sind die Banken nicht mehr verpflichtet die Namen der Kontoinhaber zu überprüfen.
Ich würde an deiner Stelle als erstes mir die Adresse von der Dame besorgen, falls du diese noch nicht hast. Dann würde ich ihr einen Brief schreiben, dass sie das Geld innerhalb von 1 Woche zurückzahlen soll, da du sonst eine Strafanzeige stellst.
Sollte sie innerhalb der Woche nicht reagieren, sofort zur Polizei und Anzeige erstatten.

Gruß

Hallo

Ich habe öfters über die Frage nachgedacht, aber ich weiß es einfach nicht. Das ist ja eigentlich keine Frage, die Wohngeld betrifft, sondern Kriminalistik.

Ich weiß nicht, in welchem Maße die Bank verpflichtet ist, alte Kontonummern nicht neu zu vergeben. Das wäre der einzige Ansatzpunkt, den ich sehen könnte, noch jemanden anders haftbar zu machen.

Die Empfängerin ist natürlich verpflichtet, das Geld wieder rauszugeben. Wenn es aber mit dem Teufel zugehen sollte und sie das Geld nicht mehr rausgeben kann (indem sie z. B. das Konto überzogen hatte, ihr aber danach der Kredit gesperrt wurde, oder so), dann wird es schwierig. Aber wollen wir mal nicht das Schlechteste hoffen.

Ich würde einen Experten für Bankangelegenheiten fragen, inwieweit die Bank hier einen Fehler gemacht hat, wegen der zweimaligen Vergabe der Kontonummer.

Viele Grüße

Zur sofortigen Anzeige würde ich Ihnen auch raten.
Frage: Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wenn die Empfängerin des Geldes die Summe nicht freiwillig herausrückt, wird Ihnen der Gang zum Anwalt wohl nicht erspart bleiben. Passen Sie einfach künftig genau auf bei der Angabe Ihrer Bankverbindung. Schon ein simpler Zahlendreher kann da zum Problem werden.

Allgäu-Tante

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