Wohngeld - Guthabenobergrenze?

Hallo,

ich wüßte gern, ob es zum Empfang von Wohngeld in Niedersachsen eine Guthabenobergrenze gibt und, falls ja, wo sie liegt und welcher Gesetzgebung (Gesetzbuch, Paragraphennummer?) sie folgt.

Gruß
Uwe

Hallo!

Gefragt ist, was darf man an Vermögen haben, ohne das es beim Wohngeld angerechnet wird bzw. damit man überhaupt Wohngeld beanspruchen darf ?

Das ist m.E. nach grob gesagt 60.000 € für den Antragsteller + je 30.000 € für jedes weitere Familienmitglied.

Wobei das nicht nur Bar- oder Anlagevermögen sind, es zählen dazu auch Sachwerte, die man zu Geld machen kann.
Wobei Haus/Wohnung oder Auto nicht dazu gehört.

Wohngeldgesetz § 21 ,Abschnitt 36

MfG
duck313

Duck 313 hat das schon gut beantwortet. Und: Wohngeldgesetz ist Bundesrecht und unterliegt in allen Bundesländern den gleichen Voaussetzungen. Die Freigrenzen beim Vermögen müssen mit Einschränkung gesehen werden: Zinseinnahmen werden zum Einkommen dazu gerechnet.
Alles Gute!

Dank
Vielen Dank den Geantwortethabenden! Damit ist meine Frage beantwortet.