ich brauche ganz dringend die Hilfe von erfahrenen Aktenjockeys: genauer gesagt von Wohngelderfahrenen, weil ich einfach da nicht durchsteige:
Meine Freundin & ich (beides Med.-Studenten, ich Bafög-berechtigt, bekomme das als komplett-Darlehen wg. Studienfachwechsels / sie unberechtigt) und unsere Tochter und demnächst noch Sohn dazu wollen umziehen in eine größere, aber natürlich auch dementsprechend teurere (Erlangen, Siemens treibt die Mieten in die Höhe) Wohnung.
Jetzt hab ich mir die Tabellen aus dem Netz gesaugt, aber ich werde nicht schlau draus:
Sind wir überhaupt antragsberechtigt (weil beide Studenten)
Meine Freundin plant evtl. für nächstes Semester eine Beurlaubung, ändert das was?
Falls ja bei 1., wie wird dann das Bafög auf das Einkommen angerechnet?
Wenn ich ~500 Eur Bafög bekomme und sie 800 Eur von ihren Eltern, dazu noch 2 x Kindergeld und 2 x Erziehungsgeld, wie hoch wäre dann das „anrechenbare Einkommen“?
Kennt sich da jemand gut aus? Oder hat evtl. einen Link für mich?
das ist jetzt nicht bös gemeint, aber warum rufst du nicht einfach beim zuständigen Wohngeldamt an und fragst dort? Die können dir das bestimmt am besten erklären und noch dazu kannst du dann relativ sicher sein, dass die Auskünfte auch stimmen. Schließlich sind die Sachbearbeiter dort zur Beratung verpflichtet, und außerdem kommt Wohngeld vom Land und nicht von der Kommune. (das nur als Hinweis, falls du denkst, die wollen dir keine Auskünfte geben, damit sie möglichst wenig auszahlen müssen).
kein Problem (c;
aber ich hab natürlich schon da angerufen, nur war da leider so ein Ausnahmebeamter am Telefon, der erst einen schriftlichen Antrag von mir haben will, sonst kann er da gar keine Auskunft geben (dabei sind die meisten Erlanger Beamten echt ganz passabel). Schadeschade. Aber solange ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe, kann ich logischerweise auch keinen Antrag abgeben. Und bevor ich meine drei Kreuze mache, würde ich gerne wissen, wie meine Finanzen hinterher aussehen. Tja.
Du selbst bekommst definitiv kein Wohngeld, da Du Bafög beziehst. Deine Freundin bekommt eventuell Wohngeld, warscheinlich aber auch nicht. Sie muss nur „dem Grunde nach“ Bafög-berechtigt sein, schon gilt das Gleiche wie bei Dir. „Dem Grund nach“ würde z.B. heißen, Sie bekommt prinzipiell Bafög, nur verdienen die Eltern so viel, das nach der Anrechnung 0 übrigbleibt.
Hallo,
also meine Schwester hat während ihrer Beurlaubung Wohngeld bekommen. Ihr solltet es auf jeden Fall mal versuchen (also deine Freundin). Erziehungsgeld zählt nicht als anrechenbares Einkommen!
Und wenn Ihr sowieso so wenig bekommt, so könnte eventuell sogar euer Kind Sozialhilfe bekommen…meine Nichte bekommt auch Sozialhilfe, weil Ihre Eltern arme Studenten sind.
Aber aufpassen - man kann, auch wenn man dem Einkommen nach Wohngeld bekommen könnte, nicht eine beliebig teure Wohnung nehmen - da gibt es Höchstgrenzen, bis zu welchem Betrag die Miete übernommen wird!
Beatrix
Sind wir überhaupt antragsberechtigt (weil beide Studenten)
Meine Freundin plant evtl. für nächstes Semester eine
Beurlaubung, ändert das was?
Falls ja bei 1., wie wird dann das Bafög auf das Einkommen
angerechnet?
Wenn ich ~500 Eur Bafög bekomme und sie 800 Eur von ihren
Eltern, dazu noch 2 x Kindergeld und 2 x Erziehungsgeld, wie
hoch wäre dann das „anrechenbare Einkommen“?
Aus eigener Erfahrung weiß ich noch gut, das du vor kleiner Einfachen Aufgabe stehst. Diese ganzen Berechnungen sind sehr verzwickt.
Da mein diesbezügliches Schicksal schon über ein jahrzehnt zurückligt kann ich Dir leider nichts verlässliches sagen, außer das es schwer ist. Sogar so schwer, das selbst die Beamte erst Auskunft geben, wenn sie die (dargestellten) Fakten zusammenrechen.
Vorher kann eine einzige (bekannt gemachte) information die ganze Rechnung kippen - daher keine Auskunft.
Siehe die Information von ??? (Wieso bekommen BaföG Empfänger kein Wohngeld?)`
Aus meiner Geschichte kann ich mich noch dunkel erinnern, das ich die „Werte und Situation“ von mindestes drei Steuerjahten dokumentiern und berechen mußte.
Das ging in etwa so:
Erziehungsgeld berechnet sich nach der Höhe des Einkommens (was war hier nochmal „Einkommen“ genau?) des vorletzten Steuerjahres
Kindergartenbeitrag berechent sich…
Wohngeld berechnet sich…
Kommt eigentlich für mich ergänzende Sozialhilfe in Betracht??
Und dann fangen die Planspiele an: Was wäre wenn ich (wir)
Nochwas einer meiner Vorschreiber hat daruf hingewiesen, dass ein Wohnung nicht beliebg teuer sein darf - Stimmt, kenn ich von Sozialhifeempfängern. Stimmt aber nur wenn man Sozialhilfeempfänger ist. Solange man es noch nicht isr kann man sich natürlich eine Wohung suchen die man möchte. Man bekommt dann allerdings dann im Falle einer laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt natürlich nicht die komplette Miete vom Amt gezahlt. (Man kann - oder in best. fällen muß - ja die Wohnug wechseln)
Resume:
Kopfhoch-durchbeißen-rechnen und vor allem nicht abweisen lassen wenn man unbedingt wissen will warum den jetzt das Kindergeld bei „Einkommen“ für Blabla angerechent werden soll!!!
Nicht Du bist Dumm sondern der der nicht versteht in welch schwierig zu Berechnenden Situation du steckst!
Jacob