Hallo ihr lieben,
Folgende Situation: Ich fange zum 01.02.14 meine 2te Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation an. Brutto verdiene ich im 1ten Lehrjahr 500 €. Ich werde im Juni 2014 25, somit fällt mein Kindergeldanspruch von 180 € dann weg. in. In meiner ersten Ausbildung zur Friseurin habe ich bereits BAB erhalten. Somit fällt ein BAB Anspruch ebenfalls weg und ich hätte somit einen Wohngeldanspruch.
Im März diesen Jahres bin ich mit meinem besten Freund zusammengezogen und wir bilden nun eine 2-Zimmer WG.
Mein bester Freund arbeitet Festangestellt und hat somit sein eigenes Einkommen. Jeder von uns hat sein eigenes Zimmer, wir teilen uns lediglich Küche und Bad.
Jeder kauft auch selbst für sich ein, sprich wir teilen uns nur die Miete und Stromkosten.
Natürlich habe ich mich im vorwege im Internet schlau gemacht, jedoch speziell was meinen Fall betrifft leider keine Passende Antwort gefunden.
Wenn man in einer WG wohnt und somit jeder für sich selbst aufkommen muss, kann das Gehalt meines Mitbewohners doch nicht in meinen Wohngeldanspruch einberechnet werden. Oder doch?
Bitte helft mir, ich bin am verzweifeln…