Wohngeld in einer WG

Hallo,

ich habe eine frage zum thema wohngeld:

und zwar lebe ich mit meinem mitbewohner in einer 3-raum-wohnung. jeder hat sein eigenes zimmer und die restlichen räume (küche, bad und auch wohnzimmer) werden gemeinschaftlich genutzt. allerding wirtschaftet jeder für sich, sprich: es kauf jeder seine eigenenen nahrungs- hygiene und reinigungsmittel, welche auch strikt getrennt werden. muss ich auch im falle dieser wohngemeindschaft (ohne wirtschaftsgemeinschaft) einkommen und vermögen meines mitbewohners angeben? dieser verdient nämlich relativ gut als angestellter. ich beziehe alg I. was muss ich denn alles nachweisen um wohngeldanspruch zu erlangen und um die einkunftsverhältnisse meines mitbewohners nicht angeben zu müssen?

ich bedanke mich schonmal für die antworten.

mfg
maggus


Moijn maggus,

wirklich helfen kann ich dir nicht, weil ich keine praktischen erfahrungen habe. als tip wurde mir immer nur weitergegeben, auf jeden fall hygiene-artikel und persönliche gegenstände auseinanderzuhalten.

ich würde nix an die grosse glocke hängen, sondern einige fotos von den getrennten artikeln zur hand haben, damit auch rückwärts nachweise zur hand sind. vielleicht kann dein mitbewohner dir schriftlich bestätigen, dass ihr eine WG und keine lebensgemeinschaft seid.

so long
Ekkehard

Hallo

Wohngemeinschaften sind nicht gerade mein Spezialthema, aber meiner Meinung nach düfte das einzige Problem der Mietvertrag sein. Habt ihr jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen?

Oder ist einer der Hauptmieter und hat an die anderen untervermietet? Wenn ja, wer (du oder nicht du?)? Haben die anderen einen richtigen Untermietvertrag?

Bitte erst diese Fragen beantworten, weil ich keine Lust hab, Überflüssiges zu schreiben. Ich antworte dann noch mal.

Viele Grüße

hallo,

erstmal danke für die schnellen antworten.
wir stehen beide im mietvertrag und haben kein untermietverhältnis. sind also beide gleichwertige mieter.

Hallo

wir stehen beide im mietvertrag und haben kein untermietverhältnis. sind also beide gleichwertige mieter.

Dann sehe ich eigentlich kein Problem. Oder hat es schon eins gegeben?
Wenn nicht, einfach Antrag stellen.

Wohngeldstelle ist auch nicht die Hartz-4-Arge. Da geht es meistens wesentlich kompetenter und korrekter zu, und da wirst du auch nur nach deinem Einkommen gefragt, und nicht nach deinen sonstigen Lebensumständen.

Meiner Meinung nach musst du nichts besonderes machen, um die Einkunftsverhältnisse deines Mitbewohners nicht offenlegen zu müssen.

Da ihr jeder einen eigenen Mietvertrag habt, ist es doch gar keine Frage, dass ihr keine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt. Und auch sonst dürfte es wohl kein Problem sein, das ggf. glaubwürdig rüberzubringen. Einfach schon deswegen, weil es so ist.

Im Text vom Wohngeldantrag von NRW steht Folgendes:

„In der nachfolgenden Tabelle sind … alle in der Wohnung wohnende Personen aufzuführen, mit denen Sie gemeinsam wohnen und wirtschaften.“

Hier kannst du ja mal schauen, wie der in deinem Bundesland aussieht:
http://www.wohngeldantrag.de/antrag/index.html

Viele Grüße

guten abend,

wenn du alg -leistungen beziehst (egal ob alg 1 oder 2) hast du überhaqupt keinen anspruch auf wohngeld ,denn man entweder wohngeld oder alg beziehen beides zusammen geht nicht!

wohngeld kann auch nur ein hauptmieter einer wohnung beantragen und beziehen ,wenn du zb.die wohnung angemietet hast und deine kumpels bei dir leben dann kannst du einen antrag auf wohngeld stellen musst aber deine kumpels als " haushaltsmitglieder"(untermieter) angeben und deren einkommen !

wenn du für dich wohngeld beantragen möchtest für dein zimmer ,brauchst du einen mietvertrag+ vermieterbescheinigung und vor allem eine nebenkostenabrechnung die ganz genau auf schlüsselt welche kosten du zahlst ,des weiteren brauchst du für den antrag die lohnabrechnungen der letzten drei monate da wohngeld nur ein zuschuss ist muss du über monatliches einkommen verfügen …und da du alg leistungen bekommst wird ein antrag keinen erfolg haben !

sorry aber ich denke wenn du nach ablauf des bewilligungszeitraums des alg 1 keinen neuen job findest wirst du wohl in alg 2 fallen

in deinem falle würdest du dann mit alg leistungen finanziell besser da stehen als mit wohngeld ,den mit einen wg zimmerchen für dich allein sind es nur ein paar euros die du als zuschuss bekommen würdest!

sorry ich hätte dir gerne was anderes geschreiben aber es ist leider so ! liebe grüss nancy

Da sind mehrere Faktoren wichtig:
auf wen läuft der Mietvertrag? Auf Sie beide? Falls der Mietvertrag auf ihren Mitbewohner läuft, könmnten Sie einen privaten Untermietvertrag schließen, in dem genau definiert ist, dass jeder sein Zimmer hat und die restliche Wohnung durch jeden genutzt wird. Auch ist wichtig, dass Sie bei der Wohngeldstelle darlegen, dass Sie völlig separat wirtschaften.
Es ist bei einer bestehenden WG durchaus möglich, dass lediglich Sie für sich einen Wohngeldantrag stellen.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle nach.
Weitere Infos können Sie finden, wenn Sie suchen mit dem Begriff „Wohngeld“.

Alles Gute!

Sinnvoll wäre es, wenn Du mit deinem Mitbewohner einen Untermietsvertrag abschließt. Sonst hast Du keinen Nachweis.

Gruß, Sabine