Hallo,
ich habe eine frage zum thema wohngeld:
und zwar lebe ich mit meinem mitbewohner in einer 3-raum-wohnung. jeder hat sein eigenes zimmer und die restlichen räume (küche, bad und auch wohnzimmer) werden gemeinschaftlich genutzt. allerding wirtschaftet jeder für sich, sprich: es kauf jeder seine eigenenen nahrungs- hygiene und reinigungsmittel, welche auch strikt getrennt werden. muss ich auch im falle dieser wohngemeindschaft (ohne wirtschaftsgemeinschaft) einkommen und vermögen meines mitbewohners angeben? dieser verdient nämlich relativ gut als angestellter. ich beziehe alg I. was muss ich denn alles nachweisen um wohngeldanspruch zu erlangen und um die einkunftsverhältnisse meines mitbewohners nicht angeben zu müssen?
ich bedanke mich schonmal für die antworten.
mfg
maggus