Wohngeld in Lebensgemeinschaft

Gegeben sei folgende Situation:
Freundin lebt mit Ihrem Freund seit einem halben Jahr in einer Wohnung, die Wohnung ist von beiden gemietet und jeder zahlt die Hälfte der Miete (von einem extra angelegten Haushaltskonto).
Freundin ist nun arbeitslos gewurden. Würde Sie allein betrachtet, hätte Sie zu wenig Geld und würde Wohngeld bekommen. Im Antrag wird aber vom Haushaltseinkommen gesprochen, also müsste das Einkommen von Ihrem Freund mit gerechnet werden? Oder kann man das „umgehen“, dadurch dass die Wohnung von beiden gemietet wurde?

Danke für Eure Antworten.

Im Antrag wird aber vom Haushaltseinkommen

gesprochen, also müsste das Einkommen von Ihrem Freund mit
gerechnet werden?

das ist so richtig

Oder kann man das „umgehen“, dadurch dass
die Wohnung von beiden gemietet wurde?

nein, dadrüber sollte man gar nicht nachdenken :wink:

Danke für Eure Antworten.

büdde

Im Antrag wird aber vom Haushaltseinkommen

gesprochen, also müsste das Einkommen von Ihrem Freund mit
gerechnet werden?

das ist so richtig

Oder kann man das „umgehen“, dadurch dass
die Wohnung von beiden gemietet wurde?

nein, dadrüber sollte man gar nicht nachdenken :wink:

Also wenn eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, ist das korrekt. Liegt allerdings nur eine Wohngemeinschaft vor, würde jeder für sich betrachtet. Ein gemeinsames(?) Haushaltskonto spricht nun gerade für eine Haushaltsgemeinschaft. Oder bezahlt jemand die die Hälfte der Miete von seinem Konto auf das des anderen und dieser überweist wiederum die gesamte Miete an den Vermieter?

Gruß