Nehmen wir mal an, zwei fiktive Personen wie Frau Y und Herr X leben zusammen in einer 1-Zimmer-Wohnung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Nehmen wir mal weiter an, Herr X sei der Mieter laut Mietvertrag und Wohngeld-berechtigt, Frau Y sei nicht Wohngeld-berechtigt.
Nun würden sich drei Fragen ergeben:
1. Würde fürs Wohngeld das Einkommen
a) von Herrn X,
b) von Herrn X und Frau Y zusammen oder
c) von (Herr X und Frau Y zusammen) ÷ 2
zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden?
2. Würde für die anrechenbare Miete
a) die ganze Miete der 1-Zimmer-Wohnung oder
b) die halbe Miete
zur Berechnung herangezogen werden?
3. Würde der Wohngeldberechnung ein 1- oder ein 2-Familien-Haushalt zugrundegelegt werden?
MOD:Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet
1. Würde fürs Wohngeld das Einkommen
a) von Herrn X,
b) von Herrn X und Frau Y zusammen oder
c) von (Herr X und Frau Y zusammen) ÷ 2
zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden?
2. Würde für die anrechenbare Miete
a) die ganze Miete der 1-Zimmer-Wohnung oder
b) die halbe Miete
zur Berechnung herangezogen werden?
3. Würde der Wohngeldberechnung ein 1- oder ein 2-Familien-Haushalt zugrundegelegt werden?
Nach der folgenden Seite (bis „7. Wohngeld“ runterscrollen) werden zusammenwohnende Leute wie Familienangehörige behandelt. D. h. 1.b), 2.a) und 3. 2-Familien-Haushalt: http://www.lsvd.de/206.0.html
Ich weiß allerdings nicht, aus welchem Jahr diese Seite ist und ob sie unfehlbar ist.
Nehmen wir mal an, zwei fiktive Personen wie Frau Y und Herr X
leben zusammen in einer 1-Zimmer-Wohnung in einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Grundsätzlich wird die Gesamtmiete, das Gesamteinkommen und die Anzahl der in der Wohnung wohnenden Personen betrachtet. D.h. Gesamtmiete, Einkommen von Herrn X und Frau Y und 2 Personen.