Wohngeld in 'nichtehelicher Lebensgemeinschaft'

Nehmen wir mal an, zwei fiktive Personen wie Frau Y und Herr X leben zusammen in einer 1-Zimmer-Wohnung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Nehmen wir mal weiter an, Herr X sei der Mieter laut Mietvertrag und Wohngeld-berechtigt, Frau Y sei nicht Wohngeld-berechtigt.

Nun würden sich drei Fragen ergeben:

1. Würde fürs Wohngeld das Einkommen
  a) von Herrn X,
  b) von Herrn X und Frau Y zusammen oder
  c) von (Herr X und Frau Y zusammen) ÷ 2
zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden?

2. Würde für die anrechenbare Miete
  a) die ganze Miete der 1-Zimmer-Wohnung oder
  b) die halbe Miete
zur Berechnung herangezogen werden?

3. Würde der Wohngeldberechnung ein 1- oder ein 2-Familien-Haushalt zugrundegelegt werden?

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo

1. Würde fürs Wohngeld das Einkommen
  a) von Herrn X,
  b) von Herrn X und Frau Y zusammen oder
  c) von (Herr X und Frau Y zusammen) ÷ 2
zur Berechnung des Wohngelds herangezogen werden?

2. Würde für die anrechenbare Miete
  a) die ganze Miete der 1-Zimmer-Wohnung oder
  b) die halbe Miete
zur Berechnung herangezogen werden?

3. Würde der Wohngeldberechnung ein 1- oder ein 2-Familien-Haushalt zugrundegelegt werden?

Nach der folgenden Seite (bis „7. Wohngeld“ runterscrollen) werden zusammenwohnende Leute wie Familienangehörige behandelt. D. h. 1.b), 2.a) und 3. 2-Familien-Haushalt: http://www.lsvd.de/206.0.html

Ich weiß allerdings nicht, aus welchem Jahr diese Seite ist und ob sie unfehlbar ist.

Viele Grüße

MOD: Text analog zu Ursprungsposting editiert

Nehmen wir mal an, zwei fiktive Personen wie Frau Y und Herr X
leben zusammen in einer 1-Zimmer-Wohnung in einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Grundsätzlich wird die Gesamtmiete, das Gesamteinkommen und die Anzahl der in der Wohnung wohnenden Personen betrachtet. D.h. Gesamtmiete, Einkommen von Herrn X und Frau Y und 2 Personen.

Beatrix