Wohngeld in so einem Fall auch?

Hallo,
Ich habe mich mit einer Bekannten unterhalten und wir kamen in der Beantwortung dieser Frage auf keinen grünen Zweig:

angenommen, jemand gewinnt im Lotto - oder Erbschaft - oder was auch immer, jedenfalls eine mittlere Menge Geld. Also vielleicht 50.000Euro. Damit kann man gut leben, aber eben nicht bis zum Lebensende.

Angenommen, dieser jemand möchte ein paar Jahre nicht arbeiten gehen. Könnte er eigentlich Wohngeld beantragen? Ich meine, was ich in dem Forum hier gelesen habe, dann hat er ja kein Einkommen, hat aber irgendwie ein „plausibles Einkommen“, da er ja Ersparnisse hat. Nun könnte man ja nicht sagen, was er im Monat ausgibt. Er kann also 500 Euro oder 5000 ausgeben. Also was wird dann als Bemessungsgrenze festgelegt?

Kann man das überhaupt in so einem Fall beantragen? Irgendjemand sagte mal, die Beantragung des Wohngeldes hängt nicht vom Ersparten ab. Also fragen sie wohl nicht danach und es stünde ihm zu. oder doch nicht?

Weiß jemand, wie da die richtige Antwort ist?
(ps bitte keine Antworten nach dem Motto, der würde das nie tun. Es geht mir nicht darum, ob das jemand macht oder ob das ethisch vertretbar ist, sondern nur um den Fakt, wie das da gehandhabt werden würde)

Hallo

wenn sich in den letzten 2 Jahren nichts geändert hat, dann kann ich die Frage eindeutig beantworten.

angenommen, jemand gewinnt im Lotto - oder Erbschaft - oder
was auch immer, jedenfalls eine mittlere Menge Geld. Also
vielleicht 50.000Euro. Damit kann man gut leben, aber eben
nicht bis zum Lebensende.

Angenommen, dieser jemand möchte ein paar Jahre nicht arbeiten
gehen. Könnte er eigentlich Wohngeld beantragen?

Ja, kann er.

Also was wird dann als Bemessungsgrenze festgelegt?

Nichts. Wenn er das Geld irgendwo anlegt, dann wird der Zinsertrag als Einkommen gerechnet. Wenn er es zu Hause im Sparstrumpf hat, dann hat er kein Einkommen, bekommt also das höchstmögliche Wohngeld.

Es wird dann davon ausgegangen, dass er sein Geld irgendwie verbraucht. Bei einer geringeren Summe im normalen Rahmen wird davon ausgegangen, dass er Geld ca. in Höhe des Sozialhilfesatzes ausgibt. Wenn nach dieser Berechnung das Geld verbraucht sein müsste, dann muss er erneut glaubhaft machen, dass er lebt, und erklären und nachweisen, von was er lebt.

Wie das bei einem Millionenvermögen gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

Irgendjemand sagte mal, die Beantragung des Wohngeldes hängt
nicht vom Ersparten ab. Also fragen sie wohl nicht danach und
es stünde ihm zu. oder doch nicht?

Doch, das stimmt. Das Ersparte muss nur angegeben werden, um glaubhaft machen zu können, dass man nicht schwarzarbeitet oder klaut.

Viele Grüße
Thea

Hallo,
vor kurzen hat der Bayrische Gerichtshof dazu etwas entschieden. Seitdem sind die Wohngeldstellen in NRW (wies in den anderen Bundesländern ist weiß ich nicht) angehalten zumindest ab einem nicht unerheblichen Vermögen von ca. 60000 € abzulehnen. es gibt bisher noch keinen Hinweis dafür im Wohngeldgesetz und die Grundlage ist bisher zumindest in NRW dieses Urteil des Bay. Gerichshofes.
Also wenn das Vermögen drunter liegt hat er auf jeden Fall anspruch auf Wohngeld.
Gruß Rebecca

Hi,

soviel ich weiß, ist aber ein Urteil des Bayrischen Gerichtshofes für NRW nicht maßgeblich. Wenn jemandem also aus diesem Grund das Wohngeld abgelehnt werden würde, könnte sich ein Widerspruch lohnen.

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das mit dem Widerspruch kann gut passieren. Da dieses Urteil aber noch sehr aktuell ist, gibt es dort noch keine Erfahrungen, soweit ich weiß.Vielleicht nochmal zur Klarheit (hab ich im letzten Beitrag vergessen) eine Ablehnung würde sich auf den § 18 WoGG Abs.5 beziehen, wo steht das Wohngeld abzulehnen ist , wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Dieses Urteil ist eine Ausführung dazu, wann eine Inanspruchnahme missbräuchlich wäre und dort wurde halt gesagt ab ca. 60000 € für eine Einzelperson.

Hallo,
soviel ich weiß, wird Vermögen tatsächlich nicht bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
ABER: es muss überhaupt ein bestimmtes Mindesteinkommen vorhanden sein!

Ohne Einkommen = Hartz4 bzw. kein Harz4 wegen zuviel Vermögen = kein Wohngeldanspruch.

(Angabe ohne Gewähr)

Beatrix