Hallo,
Ich habe mich mit einer Bekannten unterhalten und wir kamen in der Beantwortung dieser Frage auf keinen grünen Zweig:
angenommen, jemand gewinnt im Lotto - oder Erbschaft - oder was auch immer, jedenfalls eine mittlere Menge Geld. Also vielleicht 50.000Euro. Damit kann man gut leben, aber eben nicht bis zum Lebensende.
Angenommen, dieser jemand möchte ein paar Jahre nicht arbeiten gehen. Könnte er eigentlich Wohngeld beantragen? Ich meine, was ich in dem Forum hier gelesen habe, dann hat er ja kein Einkommen, hat aber irgendwie ein „plausibles Einkommen“, da er ja Ersparnisse hat. Nun könnte man ja nicht sagen, was er im Monat ausgibt. Er kann also 500 Euro oder 5000 ausgeben. Also was wird dann als Bemessungsgrenze festgelegt?
Kann man das überhaupt in so einem Fall beantragen? Irgendjemand sagte mal, die Beantragung des Wohngeldes hängt nicht vom Ersparten ab. Also fragen sie wohl nicht danach und es stünde ihm zu. oder doch nicht?
Weiß jemand, wie da die richtige Antwort ist?
(ps bitte keine Antworten nach dem Motto, der würde das nie tun. Es geht mir nicht darum, ob das jemand macht oder ob das ethisch vertretbar ist, sondern nur um den Fakt, wie das da gehandhabt werden würde)