Hi!
Ich habe mit diesem Rechner
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
versucht, meinen Anspruch auf Wohngeld auszurechnen. Dabei bin ich auf das Problem gestoßen, dass in dem Rechner keine Wohngemeinschaften berücksichtigt werden. Weiteres googeln ergab, dass in deutschen Behörden Wohngemeinschaften anscheinend ein unbekanntes Phänomen sind. Schon etwas seltsam, da es ja heutzutage massenweise WGs gibt, gerade hier in Köln wo ich wohne. Die deutsche Bürokratie ist bei all ihrer Komplexität mal wieder hinter der Zeit.
Zu meiner Situation: Ich wohne mit meinem Kumpel in einer 2er WG einer 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad. Wir haben die Miete untereinander anteilsmäßig aufgeteilt, in Abhängigkeit von unserer Zimmergröße. Mein Zimmer ist ca 50% größer, daher Zahle ich auch einen entsprechend größeren Teil der Miete.
Wir führen weitestgehend getrennte Haushalte, also jeder kauft für sich selber ein etc.
Wir sind beide Hauptmieter.
Ich selber bin Azubi (24), mein Kumpel (24) ist Student, bekommt kein Bafög und verdient nebenbei noch ca 800 Euro Netto als Musiklehrer in der VHS.
So viel konnte ich herausfinden: es wird zwischen Hausgemeinschaften und Wirtschaftsgemeinschaften unterschieden. Bei letzterer könnte es wohl problematischer werden, Wohngeld zu bekommen.
Weiß jemand, wie es sich in meiner Situation verhält und ob ich Anspruch auf Wohngeld haben könnte? Zählen wir als Hausgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft? Wie verhält sich das bei der Berechnung des Wohngeldes? Ich trage im Rechner einfach den Betrag ein, den ich selber zur Miete zahle?