Hallo Experten,
es ist die Rede davon, dass die Werbekostenpasuschale für Arbeitnehmer auf 1.000€ erhöht werden soll resp. ist das gesetzgebungsverfahren schon ein wenig vornageschritten. Dies soll, wenn es denn mal beschlossen und verkündet wird, zum 01.01.2012 gelten, wobei dieser Sachverhalt wiederum rückwirkend für 2011 gelten soll.
Soweit das, wie ich es verstanden habe. Falls es inzwischen anders ist, bitte korrigieren.
Jetzt die Fragen zum Wohngeld. Hier wird bei der Einkommensberechnung ebenfalls diese Werbekostenpauschale bei nichtselbstständigen Einkünften abgezogen. Wie verhält es sich dann bei Bescheiden, die in 2011 ergehen? Die ergehen bis zum 31.12.2011 selbstverständlich mit dem Abzug von 920€. Würde dabei der neue Betrag berücksichtigt, sobald das Gesetz verabschiedet/gültig ist?
Also beispielsweise bei einem Bewilligungszeitraum 12/2011 - 11/2012: 1x 1/12 x 920 plus 11x 1/12 x 1.000?? Analog für alle anderen Bewilligungszeiträume die über den Jahreswechsel laufen. Oder hätte der Antragsteller dann einfach Pech? Denn rein vom logischen her (ich weiß, dass das kein gutes Argument ist) wären im Grunde dann alle Bescheide für 2011 falsch, da hier zum Bewilligungszeitpunkt die 920€ berücksichtigt werden müssen, obwohl dann mal zum Tag X rückwirkend 1.000 gelten sollen. Oder würden (evtuell nur auf Antrag) rückwirkend neue Bescheide erlassen. Halte ich freilich für eher wenig wahrscheinlich, weil es ein Riesenaufwand wäre, schätze ich mal.
Bitte keinen Kommentar, dass es nur Peanuts wären. Für Wohngeldempfänger macht das, je nach Umständen ca. 5€ mehr im Monat aus. Und für die ist das viel.
Zusatzfrage: Wie sehen die Regelungen für saisonale Einnahmen aus. Annahme: Antragsteller gibt bei Antrag an, dass er innerhalb des üblichen Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten in zwei aufeinanderfolgenden Monaten als Erntehelfer jeweils 400€ mehr verdienen würden, was mehr als die 15% Toleranz nach §27 (2) WoGG wäre. Würde dass dann auf die 12 Monate aufgeteilt, oder müsste zu Beginn und zum Ende dieser zwei Monate ein neuer Antrag gestellt werden, so dass es im Endeffekt auf drei Anträge und Bescheide hinausliefe? Wäre das eine Kann- oder Muss-Bestimmung?
Gibt es zu beiden Sachverhalten Regelungen oder zumindest Erfahrungen aus der Vergangenheit?
Vielen Dank für Eure Bemühungen und ein schönes Wochenende noch.