Wohngeld - Kinderbetreuungskosten

Hallo,

hat ein AN Recht auf Wohngeld und beantragt dies, ist dann das Kinder- bzw. das Elterngeld als Einkommen anzusetzen oder ist das schon berechnet, da aus dem Antrag das Kind schon hervorgeht.

Außerdem ist bei diesem Antrag ein Merkblatt „Kinderbetreuungskosten“ dabei - auf dem Antrag für das Wohngeld tauchen diese aber nirgends auf.
Sind die Kinderbetreuungskosten Teil des Antrages für Wohngeld und geschieht die Berechnung praktisch automatisch oder muss nochmals ein Antrag auf Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten gestellt werden?

Im Voraus Dank für Antworten.

Grüße,

Fonz

Hallo,

hat ein AN Recht auf Wohngeld und beantragt dies, ist dann das Kinder- bzw. das Elterngeld als Einkommen anzusetzen oder ist das schon berechnet, da aus dem Antrag das Kind schon hervorgeht.
Außerdem ist bei diesem Antrag ein Merkblatt „Kinderbetreuungskosten“ dabei - auf dem Antrag für das Wohngeld tauchen diese aber nirgends auf.
Sind die Kinderbetreuungskosten Teil des Antrages für Wohngeld und geschieht die Berechnung praktisch automatisch oder muss nochmals ein Antrag auf Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten gestellt werden?

Also irgendwie scheinen hier zwei verschiedene Dinge durcheinander gekommen zu sein. Kinder- und Elterngeld sind erstmal Einkommen und Betreuungskosten Ausgaben. Und diese Betrueungskosten können das Einkommen entsprechend den einkommensteuerechtlichen Vorschriften angesetzt werden. Und genau das wird in dem Merkblatt erklärt werden. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Grüße