Wohngeld -Kindergeld+Möbelnutzung wird angerechnet

Hallo an alle,

bin frisch hier und hab nun eine wichtige Frage:

Ich wohne in München und habe Wohngeld beantragt da ich 8 Monate wenig verdiente. Erst gab es eine Ablehnung (da mein Lebensmittelpunkt bei der Familie wäre) und nach Widerspruch gab es nun nach schon 6 Monate doch das „Ja“.

Soweit so gut, aber nun der Wahnsinn, 2 Dinge die ich nicht verstehe:

  1. Ich wohne in Zwischenmiete und daher steht im Mietvertrag das ich die Möbel nutze. Hier werden mir 84€ pro Monat von der Kaltmiete abgezogen. In Realität hab ich jedoch mein eigenes Bett, eigenen TV, eigenen PC, eigenen Mikro usw. dabei. Und die eig. Mieterin hat noch einiges an Zeug hier drin in den Schränken. Im Endeffekt nutze ich einen Schreibtisch, 2 Schränke Sofa und Stuhl…Was denkt ihrm, nach Widerspruch sollten sie das doch nicht mehr anrechnen dürfen, oder???

  2. Das Kindergeld wird mir beim Lohn angerechnet (eben 8x164€). Ich bin noch 24 und bekomme Kindergeld. Aber grad bei allen Rechnern im Internet steht extra (Kindergeld wird nicht berücksichtigt). Wisst ihr, was da nun richtig ist???

Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!!!

Liebe Grüße
Begbie

guten morgen ,ich hoffe ich kann ein wenig leicht ins dunkle bringen…

zu frage 2: kindergeld wird nicht als einkommen berücksichtigt oder angerechnet ebenso wenig unterhaltszahlungen ,das diese gelder "zweckgebunden "sind (zur unterhaltung der kinder)

ein widerspruch würde nichts bringen ,da in der regel zwar für ein jahr wohngeld bewilligt wird wenn ein anspruch besteht!

du hättest normalerweise keinen anspruch auf wohngeld da mann dafür hauptmieter einer wohnung sein muss (dementsprechend muss die dame die dir die wohnung zur verfügung gestellt hat einen antrag auf wohngeld stellen und dich dann als untermieter angeben -bzw angeben das sie dir die wohnung teilmöbiliert überlassen hat )

dann müssen aber auch genaue nachweise erbracht werden ,über die miethöhe ,nebenkosten und wie wer was bezahlt wird!

liebe grüsse nancy

Hallo,

entscheidend ist der Mietvertrag, den du ja schließlich mit unterschrieben hast. Das Wohngeldamt kann und muß die im Vertrag aufgeführten Zahlen berücksichtigen und wird daher entsprechend die Möbel in Abzug bringen.

Nur direkt von der Familienkasse an das Kind gezahlte Kindergeld wird nicht berücksichtigt. Kindergeld, welches Deine Eltern an Dich weiterleiten, ist stinknormaler Unterhalt und als solcher anzurechnen. Im übrigen wird Kindergeld in keinem Fall auf irgendeinen Lohn angerechnet.

Gruß!

Hallo Nancy,

erstmal find ichs spitze, dass du so schnell geantwortet hat und mir hilfst…

Hab eine 2te Antwort bekommen, dass Kindergeld, das von meiner Mutter direkt an mich weitergeleitet wird, angerechnet wird?!? Kann das sein dass das als Einkommen angerechnet wird?

Bin ja kein Untermieter sondern Zwischenmieter… Hab mit ihr einen „normalen“ Mietvertrag geschlossen in dem alle Details drin sind (Miethöhe usw.). Bringt es was wenn ich einen Widerspruch schreibe und dort erkläre, dass ich z.b. mein eigenes Bett habe (und auch brauche, da ich ein Pflegebett habe)…

Ist für mich für 8 Monate gewährt, da ich das nur für diesen Zeitraum beantragt habe…

Wie gesagt, es wird 164€ mit angerechnet (Kindergeld) und 84€ Möbelnutzung (ist das nicht etwas viel?)

Viele Grüße
Begbie

Hallo Hoppel,

erstmal vielen vielen Dank für die Hilfe!!!

Denkst du nach Widerspruch und Klärung der tatsächlichen Tatsache wird der Möbelabzug reduziert oder gestrichen (ich brauche z.b. ein Pflegebett usw.)?

Ja das Kindergeld wird als Einkommen angesehen…Wie kann ich machen, dass das Kindergeld direkt an mich gezahlt wird??? Weil ob direkt oder indirekt über meine Mutter sollte doch egal sein oder??

Vielen dank schonmal jetzt
Begbie

Hallo,

Ich sehe in Sachen Möbelnutzung eher schlechte Karten, solange im Mietvertrag eine Möbelnutzung festgehalten wurde. Solange dies dort steht, wird das Wohnamt diese Pauschale abziehen, weil diese mit dem Wohngeld nichts zu tun hat. Das Amt kann hier kaum anders entscheiden.

Das Kindergeld ist kein Geld für Kinder, sondern eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Lebt das Kind nicht mehr bei den Eltern, sind die Eltern bei Bezug von Kindergeld dazu verpflichtet, Unterhalt in mindestens der gleichen Höhe wie das KG zu leisten. Solange dies geschieht, kannst Du keinen Antrag auf direkte Auszahlung stellen. Nur wenn Deine Eltern sich weigern, Unterhalt zu zahlen, wäre das möglich.

Gruß!

Ok dann versuche ich mal mein bestes bei der Möbelnutzung, da wie gesagt, das meiste von mir ist!!!

Und bei dem Kindergeld hab ich also keine Chance, dass das nicht angerechnet wird???

Ach noch eine Frage: Im Mietvertrag steht:
430 € kalt, 50 Euro Strom, 50 € Internet und Telefon…

Stellen die 50 Euro Strom keine Nebenkosten dar??? Denn die gehen von 430 € aus und ziehen dann noch die Möbelnutzung ab…Was wären z.b. Nebenkosten??

Vielen dank ein weiteres mal

Hallo,

Ich sehe in Sachen Möbelnutzung eher schlechte Karten, solange
im Mietvertrag eine Möbelnutzung festgehalten wurde. Solange
dies dort steht, wird das Wohnamt diese Pauschale abziehen,
weil diese mit dem Wohngeld nichts zu tun hat. Das Amt kann
hier kaum anders entscheiden.

Das Kindergeld ist kein Geld für Kinder, sondern eine
steuerliche Entlastung für die Eltern. Lebt das Kind nicht
mehr bei den Eltern, sind die Eltern bei Bezug von Kindergeld
dazu verpflichtet, Unterhalt in mindestens der gleichen Höhe
wie das KG zu leisten. Solange dies geschieht, kannst Du
keinen Antrag auf direkte Auszahlung stellen. Nur wenn Deine
Eltern sich weigern, Unterhalt zu zahlen, wäre das möglich.

Gruß!

hmm …

also ich hab mich grad vertan was das kindergeld angeht (sorry) ,hab auch extra noch mal meine mutter gefragt ,sie arbeitet in der wohngeldstelle ,

das kindergeld wird bei dir angerechnet ,weil es dir ja zu steht ,angerechnet wird es nicht wenn eine familie zb. mit 2 kindern wohngeld beantragen …den da müssen die eltern ja das geld nutzen für die kinder !

da du für dich kindergeld beziehst wird es fiktiv als einkommen betrachtet da du darüber frei verfügen kannst !

ein widerspruch bringt dir trotzdem nichts ,da es der wohngeldstelle egal ist was für ein bett du hast oder sonstiges!

vielleicht kannst du aber auch einen antrag beim arbeitsamt stellen ,wenn du so wenig verdienst kannst du eventeull auch eine beihilfe zum lebensunterhalt stellen !

Hallo,

die Stromkosten haben nichts mit dem Wohngeld zu tun und werden dementsprechend auch nicht berücksichtigt.

Gruß!

Ok,

dann weiß ich das mit dem Kindergeld…Ist blöd dass das in jedem WOhngeldrechner steht, dass Kindergeld nicht angerechnet wird…

Naja mit der Möbelnutzung stelle ich wohl Widerspruch, wie gesagt, ich nutze ja nicht wirklich die Möbel!

Aber dir vielen Dank!

Ok nochmals Danke :smile:

Was wird dann als Nebenkosten angerechnet? Außerdem wurde mir die Möbelnutzung ja auch aufgerechnet bei den 100 euro für Strom und internet…

Naja ich schau mal was die Wohngeldstelle sagt…

Aber wie gesagt, 1000 Dank!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

dann versuch dein glück es wird aber nichts bringen …

was die wohngeldrechner im internet angeht …das ist der grösste schwachsinn ,den oft genug kommen leute in amt und sagen : mir steht aber so und so viel zu "

das wohngeld wird unter anderen aspekten berechnet die der internetrechner nicht mit einbezieht ,daher kannst du dich darauf nicht verlassen !

und wie gesagt das mit dem kindergeld das ist ein unterschied ob mann für sich selber kindergeld bezieht oder selber kinder im haushalt leben hat die man versorgen muss!

Hallo,

was zu den Betriebskosten gehört, kannst Du auf meiner Seite http://www.wohngeldantrag.de/bk.htm nachlesen.

Kosten für strom und Internet gehören jedenfalls in keinem Fall dazu.

Gruß!

Hallo,
wenn du keine Möbel zur benutzung hast, dann würde ich mir das von deiner Vermieterin bestätigen lassen und dann dort vorlegen, dann müssen sie die Berechnung der Miete ändern.

Kindergeld ist beim Wohngeld nur anrechnungsfrei, wenn man Kindergeld für die eigenen Kinder bekommt. Erhält man sein eigenes Kindergeld, so wird es wie Unterhalt oder Unterstützung angerechnet.

Super vielen lieben Dank für die Hilfe :smile: