Wohngeld/Kindergeld noch möglich?

Hallo, folgender Fall:
Ich bin 21 Jahre alt, habe bald meine Ausbildung zur Krankenschwester abgeschlossen.
Im Anschluss gehe ich Teilzeit bedingt arbeiten:
Netto verdiene ich dnn 1040,- pro Monat.
Ab Oktober werde ich mein studium aufnehmen zur Gesundheits/-Krankenpflegepädagogin, dieses Studium kostet mich 390,- pro Monat.

Ich würde auch gerne mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Mein Freund verdient aber nicht gerade wenig Geld.

Nun zur Frage: Kann ich nach dem aktuellen Recht Kindergeldbeantragen?
Habe ich Anspruch auf Wohngeld während der Studienzeit, oder muss ich mich dank der Kommunen von meine Freund aushalten lassen?

Wenn mir jemand erklären kann wie ich am besten zu meinem Wohngeld gelange ohne dass mein Freund in die Pflicht genommen wird und mir auch sagen kann wie ich am besten weiterhi mein Kindergeld bekome, wäre ich sehr dankbar!!!

Bitte beantragen Sie unbedingt schnellstmöglich BAFÖG. Wenn Sie BAFÖG erhalten, können Sie kein Wohngeld bekommen. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid vorlegen, kann Wohngeld beantragt werden. Wenn Ihr Freund mit Ihnen zusammenziehen möchte, muss er eben damit leben, finanziell mehr fürs tägliche Leben zu bezahlen, als Sie.Und: Sie können durchaus für sich alleine für Ihren Anteil an der Miete Wohngeld beantragen, selbst wenn Ihr Freund recht gut verdient. Wenn all dies nicht klappt, werden Sie wohl damit leben müssen, bis nach Abschluss Ihrer gesamten Ausbildung (auch Studium) weiterhin bei Ihren Eltern zu leben. Leider ist das Leben kein Wunschkonzert.
Haben Sie schon geklärt, ob Ihnen die Eltern Unterhalt zahlen können während des Studiums? Ihre Ausbildung geht ja ganz klar logisch nacheinander: Ausbildung und entsprechendes Studium in der selben Branche.
Vermutlich müssen einige andere Fragen geklärt werden, bevor Sie über Wohngeld nachdenken.
Alles Gute!