Hallo, folgender Fall:
Ich bin 21 Jahre alt, habe bald meine Ausbildung zur Krankenschwester abgeschlossen.
Im Anschluss gehe ich Teilzeit bedingt arbeiten:
Netto verdiene ich dnn 1040,- pro Monat.
Ab Oktober werde ich mein studium aufnehmen zur Gesundheits/-Krankenpflegepädagogin, dieses Studium kostet mich 390,- pro Monat.
Ich würde auch gerne mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Mein Freund verdient aber nicht gerade wenig Geld.
Nun zur Frage: Kann ich nach dem aktuellen Recht Kindergeldbeantragen?
Habe ich Anspruch auf Wohngeld während der Studienzeit, oder muss ich mich dank der Kommunen von meine Freund aushalten lassen?
Wenn mir jemand erklären kann wie ich am besten zu meinem Wohngeld gelange ohne dass mein Freund in die Pflicht genommen wird und mir auch sagen kann wie ich am besten weiterhi mein Kindergeld bekome, wäre ich sehr dankbar!!!