wenn ein Azubi 18jahre aus beruflichen Gründen eine Wohnung mietet, kann er/sie Wohngeld beantragen? Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, bekommen dies die Eltern noch wenn der Azubi einen eigene Wohnung hat? Die Verdienstgrenze des Azubis fürs Kindergeld wird nicht überschritten.
Ein Azubi kann bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das ist besonders wichtig, wenn er aus beruflichen Gründen eine Wohnung auswärts mieten muss.