Wohngeld - lässt mich verzweifeln

Hallo…ich habe ein riesiges Problem!
Ich befinde mich gerade in der zwischen Phase SChule und Studium, für mein Studium(von FH noch keine ZUsage da) absolviere ich gerade ein Studiumsanerkennungspraktukum(unentgeldlich).

ICh lebe mit einer Freundin in einer WG(miete 400€), wir sind beide als HAuptmieter eingetragen!
meine geldlichen Mittel habe ich dem Amt offen gelegt!(150 Kindergeld, 250 HAlbwaisenrente).

nun war jenen mein einkommen nicht genug sie wollten noch expliziete daten meiner Mitbewohnerin! Mit der Rechtfertigung wir hätten eine Wirtschaftsgemeinschaft!(wir sind nicht zusammen, teilen uns nur die Miete!!!)
nun wies ich vor das sie eine 17 Jährige Schülerin ist, einen Bafög ablehnungsbescheid hat, KIndergeld bezieht(154€) und 50€ zusätzlich von ihrer Mutter erhält!

Darauf heute die Bearbeiterin das mir bei diesen finanzen kein Anrecht auf Wohngeld zustehen würde, da meine mitbewohnerin zuwenig geld hätte!!!
jetzt muss ich nacheisen das sie mehr geld bekommt!
ICh versteh die LOgik beim besten Willen nicht. Wären wir als (Gemeinschaft) besser situiert würde ICh geld bekommen?
Und was geht mich überhaupt das Einkommen meiner Mitbewohnerin an!

Ich weiß nicht was ich machen soll…
soll ihre mutter ein schreiben verfassen in dem sie angibt das sie Geld von ihr bezieht(aber eigentlich nich bekommt) damit das Amt weiß das sie genug bekommt…und wenn ja wieviel soll die Mutter angeben?
zuwenig sagt sie das gleiche, u viel hab ich bestimmmt kein anspruch mehr!

dabei hab ich doch damit überhaupt nichts zu tun!
Um mich gehts doch, was hab ich davon wenn die mehr oder weniger Geld hat…

Ihr hört ich verzweifle…nich das ungewissheit mit dem studiumplatz nich schon genug wär…extra nach Berlin gezogen, und bisher kann ich mich vor absagen kaum retten…

BITTE HELFT MIR

Hallo…ich habe ein riesiges Problem!
Ich befinde mich gerade in der zwischen Phase SChule und
Studium, für mein Studium(von FH noch keine ZUsage da)
absolviere ich gerade ein
Studiumsanerkennungspraktukum(unentgeldlich).

Hallo Knox,

ICh lebe mit einer Freundin in einer WG(miete 400€), wir sind
beide als HAuptmieter eingetragen!
meine geldlichen Mittel habe ich dem Amt offen gelegt!(150
Kindergeld, 250 HAlbwaisenrente).

Führt ihr eine WG oder seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft?

nun war jenen mein einkommen nicht genug sie wollten noch
expliziete daten meiner Mitbewohnerin! Mit der Rechtfertigung
wir hätten eine Wirtschaftsgemeinschaft!(wir sind nicht
zusammen, teilen uns nur die Miete!!!)
nun wies ich vor das sie eine 17 Jährige Schülerin ist, einen
Bafög ablehnungsbescheid hat, KIndergeld bezieht(154€) und 50€
zusätzlich von ihrer Mutter erhält!

Kapier ich nicht. Wenn ihr euch die Miete teilt, dann hat Deine Freundin 4 Euro pro Monat zum Leben. Irgendwas stimmt doch da nicht.
Dein Einkommen:
150 Euro Kindergeld
250 Euro Halbwaisenrente.
Ihr Einkommen:
154 Euro Kindergeld
50 Euro von Mutter:
Gesamt:
604 Euro
-400 Euro Miete
=200 Euro.
Und davon zahlt ihr dann noch Strom, Telefon, und schafft es auch noch was zu essen? Glaube ich beim besten Willen nicht.
Im übrigen sind Aussagen von Sachbearbeitern mit Vorsicht zu geniessen, nur wenn eine Aussage schriftlich ist, kannst Du auch dagegen in Widerspruch gehe. (nur so als allgemeiner Hinweis.)
Grüße
Almut

Hi,

der Grund ist folgender: deine Mitbewohnerin kann nicht glaubhaft machen, wovon sie lebt und ihren Mietanteil bezahlt. Somit würde das Wohngeld dazu dienen, den Lebensunterhalt deiner Mitbewohnerin zu finanzieren. Und dazu ist es nicht gedacht. Daher MUSS es abgelehnt werden. Klingt paradox, aber Wohngeld wird bei zu niedrigem Einkommen tatsächlich abgelehnt. Das wird dir im Moment nicht weiterhelfen, aber vielleicht verstehst du jetzt den Grund.

Gruß
Nelly

nun, leider ist es die wahrheit…
der sachbearbeiter tat ähnlich ungläubig…, aber es ist wie es ist

das ist ja das traurige…

nun vielen dank für die antworten!

Hallo,

wie ich neulich von einer Freundin erfahren habe, ist das neuerdings beim Wohngeld egal, ob man eine Bedarfsgemeinschaft ist oder tatsächlich eine reine Wohngemeinschaft. Verdient der Mitbewohner genug, dass die ganze Miete abgedeckt werden könnte, dann muss er zahlen. Total daneben!
Wenn man übrigens mal einen Bafög-Ablehnungsbescheid bekommen hat, hat man auch kein Anspruch auf Wohngeld… Auch total daneben!

Gruß von Suse