Wohngeld: Maximalgröße der Wohnung, Einzelperson

Hallo,

ich habe gelesen, dass einer Einzelperson maximal 40 qm von der Wohngeldstelle zugebilligt werden. Gibt es da eine Kulanz? Ein Verwandter bezieht Wohngeld und muss umziehen. Er hat ein Angebot über eine Wohnung mit 42 qm.

Freundliche Grüße
Jean-Luc

Hallo Jean-Luc

ich habe gelesen, dass einer Einzelperson maximal 40 qm von der Wohngeldstelle zugebilligt werden.

Wo hast du das denn gelesen? Meinst du nicht eher die Kosten der Unterkunft (KdU) vom Alg II? Das ist ja was anderes als Wohngeld.

Es kann höchstens sein, dass beim Wohngeld eine bestimmte Quadratmeterzahl bezuschusst wird, der Rest nicht. Möglicherweise bin ich nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Ich kenne es so, dass Miete bis zu einer bestimmten Höhe vom Wohngeld bezuschusst wird. Der Teil der Miete, der darüber hinausgeht, ist Privatsache.

Du kannst ja hier mal schauen, wieviel Wohngeld man kriegen würde (wenn dein Bundesland dabei ist):
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

Ich hoffe, dieser Wohngeldrechner wird regelmäßig aktualisiert. Aber zumindestens werden die örtlichen Gegebenheiten mit berücksichtigt. Es ist ja von Ort zu Ort unterschiedlich, bis zu welcher Miethöhe eine Wohnung bezuschusst wird.

Viele Grüße
Simsy Mone

… ich denke das kommt schon etwas auf die Wohngeldstelle an,man muß auch bedenken wie hoch die Miete ist und dass der Umzug schliesslich auch kostet und ausserdem kann Dein Bekannter vieleicht ein paar Euro dazu bezahlen,dann müßte es doch gehen,mann kann doch nicht alles von der Allgemeinheit verlangen.Ich kenne jemanden der hat 25.- Euro dazu bezahlt und dann hats auch gepasst mit der Wohnung

mfg
schucolady

Er wird keine Probleme bekommen wegen des Umzuges. Auch 45 m² gelten noch als angemessen. Er soll am besten darlegen, warum er umziehen muss (berufliche Gründe, Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters…) und der Wohngeldstelle evtl. noch vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Höhe der neuen Miete und auch die Höhe der neuen Nebenkosten vorlegen. Wenn die dann sagen, dass das o.k. ist, steht einem Umzug nichts mehr im Weg.

natürlich kann man nicht „alles von der allgemeinheit verlangen“…er hat bis dato ja auch bereits 100 euro monatlich selbst dazu gezahlt.

Hallo,

soweit ich weiß, muss die Differenz dann vom Antragnehmer selbet bezahlt werden. Aber es sind ja dann nur 2 qm. Das wird dann ja nur minimal sein.

Viel Glück, Gruß Sina

Hallo und guten Tag, mit der Wohngeldstelle hab ich keine Erfahrung, ich weiss jedoch, dass bei SGB II Bezug für eine Einzelperson 45qm Wohnfläche angemessen sind.
Wohngeld ist ja eine Leistung, die gewährt wird für Arbeitnehmer, die Geringverdiener sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Deckelung der Wohnungsgröße durchgeführt wird.
Wohngeld wird ja, soweit ich weiss, errechnet aus Verdienst und Miete, so sehe ich kein Problem in einer 42qm Wohnung Wohngeld zu beantragen.
Hoffe, geholfen zu haben. Herzliche Grüße Nicole Richter

weiß ich nicht.

Gruß, Sabine

Hallo Jean-Luc,
es tut mir sehr leid, aber 100 %ig kann ich Dir das auch nicht sagen. Ich hatte dieses Problem auch - aber es liegt schon Jahre zurück !! Da hieß es 10 % Kulanz sei möglich und bei mir hatte es seinerzeit auch geklappt. Es kommt halt oft auch auf den zuständigen Sachbearbeiter an, der eine ist großzügig der andere wieder hundertprozentig !!
Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du an einen "Großzügigen " gelangst.
Puddelchen

Hallo,
meine Wissens liegt die Grenze bei 50 qm + ggf 5 qm.
Frag doch einfach in deinem Wohngeldamt nach vielleicht gibt es regionale Unterschiede und meine Daten passen nicht zu deinem Bundesland usw.
Ciao Holger

Soviel ich weiß ist es wahr mit den 40 qm, einfach auf dem Amt nachfragen.
MfG: Christa Günther