Wohngeld Miete-Höchstbetrag bei saniertem Wohnraum

Hallo,

beim Wohngeld gibt es bekanntlich Miete Höchstbeträge und zwar gestaffelt „für Wohnraum der bezugsfertig geworden ist“:

bis 1965
1966-1991
ab 1992

Ich wohne in einer 1992 sanierten Altbauwohnung wo der Grundriß der Wohnung leicht verändert wurde. Die Aussenmaße der Wohnung blieben aber seit 1920 erhalten.

Das Haus ist Baujahr 1920 und ich wohne seit 2001 darin.

Gilt ein sanierter Altbau beim Wohngeld als „bezugsfertig“ ab der Sanierung oder seit dem Hausbau?

Seit dem Hausbau !