Wohngeld - Mindesteinkommen Abzüge

Hallo Leute.
Ich weiß, dass Thema ist überall und sonst wo erläutert, doch gibt es immer wieder spezielle Themen.
Was wäre wenn jemand über Ebay sein Mindesteinkommen bezieht und so ca. 550 Eur einnimmt.
Bei der Beantragung wurde ihm gesagt, das kann knapp werden, da es evtl nicht genügt und bei Ablehnung der Weg zum Arbeitsamt bevorsteht.

Nun ist ein Bescheid da. Er enthält Abzüge und somit wurde eher zu viel eingenommen. Die Miete betrüge ca. 300 Eur exkl. Heizung und inkl. Nebenkosten. Wohngeld wird ca. 110 Eur bezahlt.

Jetzt zu der Frage. Wenn man bei Ebay Einnahmen erzielt, muss man ja 9% an Gebühren abziehen und die Versandkosten ja auch noch.
Könnte man dem Wohngeldbescheid widersprechen und legt eine genauere Berechnung der Einnahmen abzüglich der fixen Kosten dar?

Hat jemand evtl eine Antwort?
Danke und Mfg

Hallo,

Ich weiß, dass Thema ist überall und sonst wo erläutert, doch gibt es immer wieder spezielle Themen.
Was wäre wenn jemand über Ebay sein Mindesteinkommen bezieht und so ca. 550 Eur einnimmt.
Bei der Beantragung wurde ihm gesagt, das kann knapp werden, da es evtl nicht genügt und bei Ablehnung der Weg zum Arbeitsamt bevorsteht.
Nun ist ein Bescheid da. Er enthält Abzüge und somit wurde eher zu viel eingenommen.

Diesen ursächlichen Zusammenhang kann ich gerade nicht so ganz nachvollziehen. Was wurde denn abgezogen? Und warum ist es deswegen zuviel?

Die Miete betrüge ca. 300 Eur exkl. Heizung und inkl. Nebenkosten.

Also 550€ Einnahmen und allein 300€ für die Wohnung ohne Heizung? Mindestens eine Krankenversicherung muss auch noch bezahlt werden?

Wohngeld wird ca. 110 Eur bezahlt.

Kaum zu glauben. Da fehlen dem Leser hier sicher noch irgendwelche Angaben. Oder ist das lediglich das Ergebnis einer fiktiven Berechnung mit einem Online-Wohngeldrechner?

Jetzt zu der Frage. Wenn man bei Ebay Einnahmen erzielt, muss man ja 9% an Gebühren abziehen und die Versandkosten ja auch noch.
Könnte man dem Wohngeldbescheid widersprechen und legt eine genauere Berechnung der Einnahmen abzüglich der fixen Kosten dar?

Könnte man. Könnte dann natürlich passieren, dass dies nach einer erneuten Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Mindesteinkommens nach hinten losgeht.

Grüße

Hallo,
danke für deine Antwort und sorry wegen der Unverständlichkeiten :wink:
Also mit den Abzügen meine ich die Abzüge vom bewilligten Wohngeld.
Je höher ja die Einnahmen, desto weniger bis gar kein Wohngeld bekommt man.
Mit zu viel meine ich mein Einkommen in dem Sinne dabei das maximale Wohngeld bewilligt zu bekommen.
Das geschieht ja bei einem Hartz4ler ähnlich, wenn er seinen maximalen Zuverdienst wissen möchte, um keine Abzüge von Hartz4 zu bekommen.
Nehmen wir an die Krankenversicherung wird per Familienversicherung vom getrennt lebenden Ehepartner übernommen. Sonst gibt es keine and. Versicherungen.
Nehmen wir an im Bescheid steht etwas mit einem pauschalen Abzug von 6%.
Ist das eine Auslegungssache wie hoch die Pauschale angesetzt wird? Meines Erachtens kann der Abzug auch 20% betragen.
Gibt es denn mehr oder weniger eine Transparenz, um eine Berechnung anzustellen, sein Einkommen so anzusetzen (kalkuliete Erwirtschaftung), um die Abzüge vom Wohngeld einzugrenzen.
Denn nehmen wir an man hat einen Fundus an Gegenständen den man über einen Zeitraum X gewinnbringend verkaufen möchte um auch eine gewisse Zeit davon leben zu können und sich auf eine Selbständikeit vorzubereiten. Mit dem Ziel nicht gleich alles zu verheizen, um ja nicht abgelehnt zu werden, wegen zu geringen Einkommens und dann ab zu Hartz4.
Sagen wir mal die Einnahmen sind nun laut Bescheid monatl. ca. 630,-Eur. minus 6% Pauschale ergäbe ein Wohngeld so um die 70-80 Eur bei 300,-Eur Miete.
Da wäre doch ein Ausspruch in der Wohngeldstelle, dass das mit den Einnahmen aber knapp werden könnte, eine Zielstellung, jemanden mit den Einnahmen höher zu treiben bis er abgelehnt werden kann, wegen zu hohen Einkommens.
Kann man etwas mehr verstehen?:wink: