Hallo Leute.
Ich weiß, dass Thema ist überall und sonst wo erläutert, doch gibt es immer wieder spezielle Themen.
Was wäre wenn jemand über Ebay sein Mindesteinkommen bezieht und so ca. 550 Eur einnimmt.
Bei der Beantragung wurde ihm gesagt, das kann knapp werden, da es evtl nicht genügt und bei Ablehnung der Weg zum Arbeitsamt bevorsteht.
Nun ist ein Bescheid da. Er enthält Abzüge und somit wurde eher zu viel eingenommen. Die Miete betrüge ca. 300 Eur exkl. Heizung und inkl. Nebenkosten. Wohngeld wird ca. 110 Eur bezahlt.
Jetzt zu der Frage. Wenn man bei Ebay Einnahmen erzielt, muss man ja 9% an Gebühren abziehen und die Versandkosten ja auch noch.
Könnte man dem Wohngeldbescheid widersprechen und legt eine genauere Berechnung der Einnahmen abzüglich der fixen Kosten dar?
Hat jemand evtl eine Antwort?
Danke und Mfg