Hallo
Grundsicherungs-Lebensunterhalt, ist hierbei ALG2 gemeint oder was sonst?
Ja, oder Grundsicherung im Alter. Ich glaube, die Sätze sind in beiden Fällen gleich.
In 2012 wurde einem ALG1-Bezieher das Wohngeld verweigert, da er mit dem ALG1-Bezug unter dem Existenzminimum lag und er sollte direkt ALG2 beantragen; auf den Widerspruch hin wurde ihm dann aber doch das Wohngeld zuerkannt.
Tendiert die Frage in diese Richtung?
Ja, genau draum geht es.
Nur mit dem Widerspruch kann imho nicht sein. Soviel ich weiß, muss man da mittlerweile direkt klagen. Oder ist das nicht bundeseinheitlich geregelt?
Viele Grüße
PS: Danke für die Antwort