Wohngeld mit Bafög-berechtigtem Partner

Hallo,

ich stelle mir vor, jemand (Angestellt, in der Gleitzone, sagen wir mal 750 Euro) findet eine tolle, aber teure Wohnung (ca. 500 Euro warmmiete), die aber ein Zimmer zu viel hat. Nun stelle ich mir weiter vor, dass die Person einen Partner hat, der bald ein Zimmer sucht.

Der Partner sei normaler Student (ohne Einnahmen), und ein klein wenig Bafög-Berechtigt (ca. 50 Euro im Monat)
Weiter stelle ich mir vor, dass beide sich die Kosten ihrer täglichen LEbensführung weder kopfteilig trennen, noch in sonstiger Weise erkennbar sei, dass eine voillständige Trennung vorliegt.

Falls bei so einem Fall ein Antrag gestellt werden würde, um wieviel Euro würde sich denn das Wohngeld ca. erhöhen?

Grüße Lenny

Hallo,

ich stelle mir vor, jemand (Angestellt, in der Gleitzone, sagen wir mal 750 Euro) findet eine tolle, aber teure Wohnung (ca. 500 Euro warmmiete), die aber ein Zimmer zu viel hat.

Also zuviel für den eigenen Bedarf?

Nun stelle ich mir weiter vor, dass die Person einen Partner hat, der bald ein Zimmer sucht.
Der Partner sei normaler Student (ohne Einnahmen), und ein klein wenig Bafög-Berechtigt (ca. 50 Euro im Monat)
Weiter stelle ich mir vor, dass beide sich die Kosten ihrer täglichen LEbensführung weder kopfteilig trennen, noch in sonstiger Weise erkennbar sei, dass eine voillständige Trennung vorliegt.

Das klingt irgenwie nicht nach einer Aufzählung, sondern nach einem Gegensatz, der das Verständnis nicht erhöht.
Also teilen sich nun beide die Kosten der Lebensführung oder sind sie in dieser Hinsicht vollständig getrennt?

Falls bei so einem Fall ein Antrag gestellt werden würde, um wieviel Euro würde sich denn das Wohngeld ca. erhöhen?

Für wen?
Bekommt denn der Angestellte überhaupt Wohngeld? Bei dieser Relation von Einkommen und Wohnkosten + den weiteren Kosten der Lebensführung halte ich bereits das für unwahrscheinlich.
Falls ja, wäre es nun wichtig, ob die beiden eine Wirtschaftsgemeinschaft oder lediglich eine Wohngemeinschaft bilden.
Grundsätzlich sind Studenten, die dem Grunde nach Bafög bekommen können, vom Wohngeld ausgeschlossen, da das Bafög bereits einen Anteil für die Wohnkosten enthält. Dies führt also tendenziell zu weniger Wohngeld.

Grüße