Wohngeld mit Kindesunterhalt Verrechnen?

Hallo zusammen Ich habe 1 Kind aus 1. Ehe 17J. 3 Kinder aus zweiter Ehe. Nach den neuen Unterhaltsrecht haben meine 4 Kinder gleichberechtigten Anspruch. Seit Oktober 09 bin ich nun Arbeitslos, deshalb habe ich den Unterhalt von 312€ für mein Kind aus 1. Ehe auf 120€ gekürzt. Das Jugendamt hat nun die Anwartschaft für meinen 17Jährigen Sohn übernommen, und möchte sogar das Wohngeld in die Berechnung einfließen lassen. Ist das zulässig ? Wer von Euch kennt sich da aus? Freundlichst Peter5123

Hallo,

Hallo zusammen Ich habe 1 Kind aus 1. Ehe 17J. 3 Kinder aus
zweiter Ehe. Nach den neuen Unterhaltsrecht haben meine 4
Kinder gleichberechtigten Anspruch. Seit Oktober 09 bin ich
nun Arbeitslos, deshalb habe ich den Unterhalt von 312€ für
mein Kind aus 1. Ehe auf 120€ gekürzt. Das Jugendamt hat nun
die Anwartschaft für meinen 17Jährigen Sohn übernommen, und
möchte sogar das Wohngeld in die Berechnung einfließen lassen.

Wenn es einen Unterhaltstitel für dieses Kind gibt (kann ein Gerichtsurteil oder eine Urkunde beim Jugendamt bzw. Notar unterschrieben sein), ist das Kürzen problematisch. Mit dem Titel kann dann der fehlende Unterhalt gepfändet werden.

Mehrkosten und schlechte Schufa usw. entstehen dadurch. Bei Titel grundsätzlich eine Abänderungsklage machen, falls die Mutter mit der Kürzung nicht einverstanden ist.

Mit Mietzuschuss kenne ich mich nicht so richtig aus. Meines Wissens nach, kann er aber als Einkommen gewertet werden.

Ist das zulässig ? Wer von Euch kennt sich da aus?
Freundlichst Peter5123