Wohngeld mit Schwerbehindertenausweis

Hallo,

der Schreiber dieses Artikels möchte gern für einen Bekannten etwas herausfinden:

Jemand hat einen GdB von 100 mit den Merkzeichen G und H sowie dem Zusatz „unbegrenzt“. Die Sachbearbeiterin auf der Wohngeldstelle streicht ihm bei jeder Rentenerhöhung das Wohngeld immer weiter herunter.
Er bezieht monatlich 564,29 € Rente; ferner 89 € Wohngeld. Seine Ehefrau bekommt vom Jobcenter 607 € Alg II. (In diesen sind die sog. Kosten der Unterkunft (KdU) natürlich bereits enthalten.)
Durch einen Zufall stieß der Bekannte neulich auf eine Internetplattform, die Arbeitsgemeinschaft Finanzen heißt. Laut dieser stünde unserem fiktiven Jemand beim Wohngeld ein zusätzlicher Freibetrag i.H.v. 1.500 €/Jahr zu.

– Der Bekannte möchte nun wissen, ob dies so korrekt ist oder aber ob sich die Sachbearbeiterin im vorliegenden hypothetischen Fall evtl. verrechnet haben könnte?!

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Hallo.

Hallo,

bei anerkannter Schwerbehinderung mit GdB 100 ist ein Freibetrag von 1500€ zu berücksichtigen gem. § 17 Nr. 1 WoGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__17.html

Bleibt die Frage, warum der Antragsteller dies bisher nicht geltend gemacht hat. Zumindest falls die Schwerbehinderung offensichtlich gewesen wäre oder aber bekannt war, hätte der Antragsteller auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme hingewiesen werden müssen bzw. der GdB von Amts wegen berücksichtigt werden müssen.

&Tschüß
Wolfgang