Wohngeld + Nebeneinkommen bis 400€

Hallo liebe www-ler,

vielleicht weiß ja einer von euch Rat.
Ich hab vor kurzem Wohngeld beantragt.
Mein Einkommen setzt sich wie folgt zusammen: 184€ Kindergeld + 288€ Unterhalt.
Wohne mit meiner Freundin zusammen und wir zahlen insgesamt 440€ Warmmiete.

Nun wollte ich wissen, ob meine 400€, die ich in meinem Nebenjob verdiene, mit in der Wohngeldberechnung angerechnet werden? Bzw gibt es so etwas wie einen bestimmten Freibetrag?

Vielen Dank

Hallo

Nun wollte ich wissen, ob meine 400€, die ich in meinem Nebenjob verdiene, mit in der Wohngeldberechnung angerechnet werden? Bzw gibt es so etwas wie einen bestimmten Freibetrag?

Die 400€ von deinem Nebenjob werden angerechnet, ebenso der Unterhalt, nicht aber das Kindergeld.

Es gibt Freibeträge, die unterscheiden sich aber, je nachdem wie viele Leute in der Wohnung wohnen.

Deine Freundin wird da wohl als Haushaltsmitglied gezählt werden, so dass deren Einkommen auch noch eine Rolle spielt. Oder seid ihr eine Wohngemeinschaft?

Hier ist der Paragraph, in dem drinsteht, wer alles Haushaltsmitglied ist:
http://bundesrecht.juris.de/wogg/__5.html

Vielen Dank

Bitte

Das Kindergeld wird nicht mit angerechnet? Wirklich ganz sicher? Wenn ja, warum nicht?

Naja sicherlich wäre es sinnvoller wenn man angibt das wir eine Wohngemeinschaft sind oder? Bzw was wären dann meine Vorteile? Müsste ich sie dann etwa nicht mit angeben?

VIelen Dank für die Infos :smile:

Hallo, es ist jegliches Einkommen, selbstverständlich auch Nebeneinkommen, anzugeben. Alles andere wäre Betrug. Einen Freibetrag gibt es nicht, allerdings werden manche Sachen nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Also: Zur Wohngeldstelle hingehen und Antrag stellen. Die Leute werden Sie zu Ihren Lebensumständen befragen und erteilen sicherlich gerne Auskunft. Auch von Ihrer mitwohnenden Freundin muss jegliches Einkommen angegeben werden. Außerdem wird benötigt: Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung bzw. Auflistung, wie sich die Nk zusammensetzen. Außerdem müssen die letzten bezahlten Mieten belegt werden.
Alles Gute!

Ich habe ja Wohngeld schon beantrag. Bin nur nicht ganz mit der Summe zufrieden :wink: Weil ich anscheinend einiges falsch gemacht hab.
Also angeblich fährt man doch viel besser, wenn man angibt man lebt in einer Wohngemeinschaft. Ist da etwas dran? (Wo sind Unterschiede zwischen WG und wenn ich mit meiner Freundin zusammenlebe?)

Zum Thema Kindergeld, hab ich in einem anderen Forum gefunden:

„Gleich zwei falsche Antworten. Generell muß Kindergeld im Antrag mit angegeben werden. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: der Antragsteller bekommt das KG direkt von der KG-Kasse - dann muß es zwar im Antrag angegeben werden, wird aber nicht als Einkommen angerechnet. Die zweite Möglichkeit: der Antragsteller bekommt das Kindergeld durch seine Eltern weitergeleitet (wenn er z.B. eine eigene Wohnung hat) - dann zählt es nicht mehr als KG, sondern als stinknormaler Unterhalt.“

–> Das wird quasi mein Fehler sein. Meine Eltern überweisen mir das Kindergeld, anstatt ich es selbst beziehe. Wisst ihr, ob da etwas dran ist?

Ganz schön verzwickt alles… :frowning:

Das Kindergeld wird nicht mit angerechnet? Wirklich ganz sicher?

Hier steht, was alles als Einkommen zählt:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/allg_w…
Also, z. B. auch Geldgeschenke zählen nicht als Einkommen.

Wenn ja, warum nicht?

Das hängt wohl damit zusammen, wer wann dieses Gesetz gemacht hat. Damals sollte das Kindergeld wohl noch zur Förderung der Familien gut sein, und nicht einfach nur zum reinen Existieren.

Naja sicherlich wäre es sinnvoller wenn man angibt das wir eine Wohngemeinschaft sind oder? Bzw was wären dann meine Vorteile?

Das käme natürlich drauf an, was sie für ein Einkommen hat. Wenn es höher ist als deins, wäre es nachteilig, wenn es niedriger ist, dann ist es vorteilig (eine Person mehr).

Es wird das gesamte Haushaltseinkommen zusammengerechnet, dann wird berücksichtigt, wie viele Personen da wohnen, und danach bemisst sich dann das Wohngeld.

Müsste ich sie dann etwa nicht mit angeben?

Irgendwie angeben musst du sie natürlich schon.

Das Dumme ist nur, dass da anscheinend jetzt auch - wie bei Hartz 4 - von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen wird, wenn 1 Mann + 1 Frau länger als ein Jahr zusammenwohnen. Und dann muss man anscheinend beweisen, dass das nicht der Fall ist. Wie, das weiß ich nicht. Ich habe noch nie von einem konkreten Fall gehört, wo das welche versucht haben.

Aber man kann natürlich sagen, dass man getrennt wirtschaftet, und nicht bereit ist, für den anderen einzuspringen, wenn der kein Geld hat.

Das muss man übrigens auch nicht. Man wird nicht unterhaltspflichtig dadurch, dass man mit jemandem zusammenwohnt, auch nicht, wenn man das Bett teilt (solange keine Kinder da sind).

Nur kriegt derjenige, der von Sozialleistungen abhängig ist, dann einfach weniger Geld von der Arge (oder Wohngeldstelle usw) oder je nachdem gar nichts mehr. Ich weiß nicht, was der dann machen kann. Ohne Klage wird der nicht weiterkommen.

Aber vielleicht sind sie beim Wohngeld nicht ganz so streng. Vielleicht glauben die es da eher, dass man nur eine Wohngemeinschaft ist. Verlieren kann man da wohl nichts bei, wenn man es versucht, jedenfalls, solange es glaubwürdig ist.

Und nochmal: Entscheidend ist dabei nicht, wo die Zahnbürsten stehen, oder ob getrennte Betten da sind, sondern ob man bereit ist ggf. für den anderen einzuspringen, und ob man gemeinsam wirtschaftet.

Hier kannst du ja mal gucken, wie viel du kriegen würdest, wenn dein Bundesland dabei ist:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

VIelen Dank für die Infos :smile:

Bitte! :smile:

Also ich habe ein Einkommen von 684€ (exkl. 184Kindergeld)
Meine Freundin hat gerade ihr Duales Studium begonnen und bekommt jetzt monatlich rund 850€.
Also würde sich ja dann deiner Meinung nach eine Wohngemeinschaft nicht lohnen.
Puuuh, das schon mal richtig gemacht ^^

Na dann muss ich das mit dem Kindergeld nochmal klären.
Ich kann ja mal aus meinem Bescheid zitieren:

„Einnahmen anderer Art: 5664€ / Jahr“
(Setzt sich zusammen aus Unterhalt von 288€ UND Kindergeld von 184Euro)
Also haben sie das Kindergeld quasi dazu gerechnet.
Dann ist der Fehler garantiert, dass ich mir mein Kindergeld von meinen Eltern überweisen lasse und nicht von der Kindergeldstelle selbst.

Ist das manchmal möglich?

Find das echt schwer da durchzusehen, weil einem das Amt auch keine wirkliche Hilfe bietet.

Der Unterschied von WG und Zusammenwohnen mit der Freundin ist: in einer normalen WG wirtschaftet jeder extra für sich. Beim Zusammenleben mit der Freundin besteht finanziell ja ein gemeinsamer Haushalt, in dem gemeinsam eingekauft wird usw. Also ist in Ihrem Fall auch das Einkommen der Freundin anzugeben. Fragen Sie doch noch einmal nach bei der Wohngeldstelle. Man kann bzw. muss sowieso Änderungen während der Laufzeit eines Wohngeldbescheides mitteilen,dann wird neu berechnet.
Alles Gute!

Hallo

Also ich habe ein Einkommen von 684€ (exkl. 184Kindergeld)
Meine Freundin … bekommt jetzt monatlich rund 850€.

Die scheint ja grob gesehen in etwa das Gleiche zu kriegen wie du.

Also würde sich ja dann deiner Meinung nach eine Wohngemeinschaft nicht lohnen.

Vor allen Dingen ist es vermurlich sehr schwer, eine Wohngemeinschaft durchzukriegen, wenn man schon eine Weile zusammen wohnt, und wenn du in deinem Leben noch was anderes machen willst als dich mit der Wohngeldstelle zu befassen.

Ich kann ja mal aus meinem Bescheid zitieren:

„Einnahmen anderer Art: 5664€ / Jahr“

(Setzt sich zusammen aus Unterhalt von 288€ UND Kindergeld von 184Euro)

(Setzt sich zusammen aus Unterhalt von 288€ UND Kindergeld von 184Euro) Die Info war von mir, was anderes kann es ja eigentlich nicht sein.

Ja na ich hab der Kollegin vom Amt jetzt mal geschrieben, und sie meinte sie will meinen Fall am 22.11.2010 bearbeiten.
Hat aber auch sonst gar nix weiter zu gesagt.
Naja mal sehen.

Ich werd mich melden, danke für die vielen Infos.

Gruß

hallo 123Bushido123
Alles was du an Einkommen bekommst wird bei der Wohngeldstelle angerechnet, es gibt Freibeträge, aber wie die Freibeträge sind, weiß ich leider nicht.wenn du aber deinen 400 Euro Job nicht mit angibst und das Wohngeldamt bekommt es irgend wann raus, mußt du das zuviel gezahlte Wohngeld zurückerstatten. Dies ist manchmal eine schöne hohe Summe sein, da Wohngeld für ein halbes Jahr oder manchmal für ein ganzes Jahr bewilligt wird.
Mit freundlichem Gruß
Qualle 2008

Hallo,
bin leider auch kein Experte auf dem Gebiet. Ich weiß aber, dass alles, aber auch wirklich alles, was man dazu verdient, mit angerechnet wird.
Wünsche Dir viel Glück.
Puddelchen