Das Kindergeld wird nicht mit angerechnet? Wirklich ganz sicher?
Hier steht, was alles als Einkommen zählt:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/allg_w…
Also, z. B. auch Geldgeschenke zählen nicht als Einkommen.
Wenn ja, warum nicht?
Das hängt wohl damit zusammen, wer wann dieses Gesetz gemacht hat. Damals sollte das Kindergeld wohl noch zur Förderung der Familien gut sein, und nicht einfach nur zum reinen Existieren.
Naja sicherlich wäre es sinnvoller wenn man angibt das wir eine Wohngemeinschaft sind oder? Bzw was wären dann meine Vorteile?
Das käme natürlich drauf an, was sie für ein Einkommen hat. Wenn es höher ist als deins, wäre es nachteilig, wenn es niedriger ist, dann ist es vorteilig (eine Person mehr).
Es wird das gesamte Haushaltseinkommen zusammengerechnet, dann wird berücksichtigt, wie viele Personen da wohnen, und danach bemisst sich dann das Wohngeld.
Müsste ich sie dann etwa nicht mit angeben?
Irgendwie angeben musst du sie natürlich schon.
Das Dumme ist nur, dass da anscheinend jetzt auch - wie bei Hartz 4 - von einer Einstandsgemeinschaft ausgegangen wird, wenn 1 Mann + 1 Frau länger als ein Jahr zusammenwohnen. Und dann muss man anscheinend beweisen, dass das nicht der Fall ist. Wie, das weiß ich nicht. Ich habe noch nie von einem konkreten Fall gehört, wo das welche versucht haben.
Aber man kann natürlich sagen, dass man getrennt wirtschaftet, und nicht bereit ist, für den anderen einzuspringen, wenn der kein Geld hat.
Das muss man übrigens auch nicht. Man wird nicht unterhaltspflichtig dadurch, dass man mit jemandem zusammenwohnt, auch nicht, wenn man das Bett teilt (solange keine Kinder da sind).
Nur kriegt derjenige, der von Sozialleistungen abhängig ist, dann einfach weniger Geld von der Arge (oder Wohngeldstelle usw) oder je nachdem gar nichts mehr. Ich weiß nicht, was der dann machen kann. Ohne Klage wird der nicht weiterkommen.
Aber vielleicht sind sie beim Wohngeld nicht ganz so streng. Vielleicht glauben die es da eher, dass man nur eine Wohngemeinschaft ist. Verlieren kann man da wohl nichts bei, wenn man es versucht, jedenfalls, solange es glaubwürdig ist.
Und nochmal: Entscheidend ist dabei nicht, wo die Zahnbürsten stehen, oder ob getrennte Betten da sind, sondern ob man bereit ist ggf. für den anderen einzuspringen, und ob man gemeinsam wirtschaftet.
Hier kannst du ja mal gucken, wie viel du kriegen würdest, wenn dein Bundesland dabei ist:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
VIelen Dank für die Infos 
Bitte! 